Tarifbindung
Tarifbindung bezeichnet die bindende Wirkung eines Tarifvertrags auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Vertrags. Sie bedeutet, dass die im Tarifvertrag festgelegten Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen auch für Beschäftigte gelten, deren individuelle Arbeitsverträge nicht Gegenstand der Verhandlungen waren. Die Tarifbindung entsteht, wenn ein Unternehmen oder dessen Beschäftigte dem Geltungsbereich eines Tarifvertrags unterfallen, etwa durch Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband oder durch eine Allgemeinverbindlicherklärung.
Die rechtliche Grundlage bildet das Tarifvertragsgesetz (TVG) in Deutschland. Tarifverträge regeln typischerweise Löhne, Arbeitszeiten, Zuschläge, Urlaub
Auswirkungen: Tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen die tarifvertraglichen Regelungen beachten. Ist der AVE ausgesprochen, gilt der