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Gehaltszahlung

Gehaltszahlung bezeichnet die Auszahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit. Üblicherweise unterscheidet man Brutto- und Nettoeinkommen: Das Bruttoeinkommen ist das Gehalt vor Abzügen, das Nettoeinkommen das nach Abzügen ausgezahlte. In Deutschland erfolgt die Gehaltszahlung meist monatlich, oft per Banküberweisung. Die Gehaltsabrechnung dokumentiert Brutto, Abzüge und Netto und dient dem Arbeitnehmer als Nachweis.

Rechtliche Grundlagen: Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und

Durchführung und Termine: Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch Personal- oder Lohnbuchhaltung und basiert auf

Varianten: Gehaltszahlungen können festes Monatsgehalt, Stundenlohn, Prämien oder Zuschläge umfassen. Zusätzlich können Erstattungen wie Reisekosten, Spesen

Arbeitslosenversicherung)
direkt
an
die
Finanzbehörden
bzw.
Kranken-
und
Pflegekassen
ab.
Die
Höhe
hängt
von
Faktoren
wie
Steuerklasse,
Kinderfreibetrag,
Kirchenzugehörigkeit
und
Einkommen
ab.
Auf
der
Gehaltsabrechnung
stehen
Brutto,
Abzüge,
Netto
sowie
Arbeitgeber-
und
Arbeitnehmeranteile.
Daten
zu
Arbeitszeit,
Zuschlägen,
Urlaub
und
Krankheit.
Der
Zahlungstermin
ist
vertraglich
festgelegt;
üblich
ist
Zahlung
am
Monatsende
oder
zu
Beginn
des
Folgemonats.
Bei
Zahlungsverzug
bestehen
Rechtsansprüche
des
Arbeitnehmers.
oder
eine
Abfindung
bei
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
anfallen.