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Abrechnungsbeleg

Ein Abrechnungsbeleg ist ein Beleg, der die Ergebnisse einer finanziellen Abrechnung dokumentiert. Er dient als Nachweis für Erstattungen, Zahlungen oder Anpassungen und unterstützt die Buchführung sowie Prüfungsvorgänge. Häufig hängt er mit einer zugrundeliegenden Rechnung oder Kostenabrechnung zusammen.

Zweck und Verwendung: Der Abrechnungsbeleg fasst die relevanten Positionen einer Abrechnung übersichtlich zusammen, listet Beträge, Steuern

Inhalt: Typische Angaben sind Datum, beteiligte Parteien, Beschreibung der Leistungen oder Ausgaben, Nettobetrag, Umsatzsteuer, Bruttobetrag, Referenz

Anwendungsfelder: Er kommt in der Unternehmensbuchführung bei Spesen- bzw. Reisekostenabrechnungen, internen Abrechnungen zwischen Abteilungen oder Gesellschaften

Rechtlicher Rahmen: Belege sind Bestandteil ordnungsgemäßer Buchführung. Abrechnungsbelege müssen deutlich, nachvollziehbar und unverändert sein. Sie sind

Verhältnis zu verwandten Begriffen: Im Gegensatz zu einer Rechnung (Rechnungsbeleg) dient ein Abrechnungsbeleg der Abrechnung von

Siehe auch Buchführung, Belegpflicht, Spesenabrechnung, Reisekostenabrechnung, Rechnung.

und
Währungen
auf
und
ermöglicht
eine
eindeutige
Zuordnung
zu
Konten.
zur
zugrunde
liegenden
Vereinbarung,
Zahlungsbedingungen
sowie
Hinweise
auf
Belege
(Belegnummern,
Anlagen).
sowie
bei
Abschlussrechnungen
von
Projekten
zum
Einsatz.
aufzubewahren;
gesetzliche
Aufbewahrungsfristen
liegen
häufig
bei
6
bis
10
Jahren,
je
nach
Art
des
Dokuments
und
steuerlichen
Vorgaben.
Erstattungen,
Gutschriften
oder
Abweichungen
und
ergänzt
die
ursprüngliche
Rechnung.
Digitale
Systeme
unterstützen
Erstellung,
Archivierung
und
Verknüpfung
von
Belegen.