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Lohnabrechnungen

Lohnabrechnungen, auch Gehaltsabrechnungen genannt, sind Dokumente, die der Arbeitgeber monatlich an den Arbeitnehmer ausstellt. Sie dienen der transparenten Darstellung der Vergütung und ermöglichen dem Arbeitnehmer, die Zusammensetzung seines Entgelts nachzuvollziehen und gegenüber Behörden, Banken oder Sozialversicherungsträgern Nachweise zu erbringen.

Inhaltlich umfasst eine Lohnabrechnung üblicherweise personenbezogene Daten, den Abrechnungszeitraum, Bruttoentgelt, ggf. Zuschläge, Prämien oder sonstige Verdienste,

Ablauf und Nutzung: Die Abrechnung wird in der Regel monatlich erstellt und dem Arbeitnehmer elektronisch oder

Rechtliche Einordnung und Pflichten: In Deutschland besteht kein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Form, aber eine

Aufbewahrung und Datenschutz: Lohnabrechnungen enthalten sensible Daten und unterliegen Datenschutzbestimmungen. Aus steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gründen werden

sowie
alle
gesetzlich
vorgeschriebenen
Abzüge
wie
Lohnsteuer,
Kirchensteuer
und
Solidaritätszuschlag.
Hinzu
kommen
Sozialversicherungsbeiträge
(Renten-,
Arbeitslosen-,
Kranken-
und
Pflegeversicherung)
sowie
ggf.
weitere
Abzüge
(z.
B.
vermögenswirksame
Leistungen,
Vorschüsse).
Als
Ergebnis
wird
der
Nettobetrag
ausgewiesen.
Oft
enthalten
Abrechnungen
Hinweise
zu
Steuerklasse,
Kinderfreibetrag,
Sozialversicherungsträgernummern
und
dem
Auszahlungsdatum.
Manche
Abrechnungen
zeigen
zusätzlich
Arbeitgeberanteile
oder
Hinweise
auf
Förderungen.
in
Papierform
übermittelt.
Sie
dient
als
Nachweis
über
Einkünfte,
unterstützt
bei
der
Steuererklärung,
der
Beantragung
von
Krediten
oder
bei
sozialrechtlichen
Belangen
und
ermöglicht
eine
Prüfung
der
Richtigkeit
der
Zahlung.
transparente
und
nachvollziehbare
Entgeltabrechnung
ist
gängig.
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
Abrechnungen
korrekt
zu
erstellen
und
ggf.
Berichtigungen
vorzunehmen.
Arbeitnehmer
haben
das
Recht
auf
Kopien
und
auf
Prüfung
von
Abweichungen.
Abrechnungen
üblicherweise
mehrere
Jahre
aufbewahrt
(in
der
Praxis
oft
6
bis
10
Jahre).
Arbeitnehmer
sollten
Kopien
sorgfältig
archivieren.