Personalakte
Eine Personalakte (auch Arbeitnehmerakte) ist eine geordnete Sammlung personenbezogener Unterlagen zu einer/m Mitarbeitenden, die vom Arbeitgeber geführt wird. Sie dient der Verwaltung des Arbeitsverhältnisses, der Nachweisführung und der rechtssicheren Dokumentation relevanter Ereignisse im Beschäftigungsverlauf.
Zweck der Personalakte ist die zentrale Dokumentation aller Informationen, die im Rahmen der Beschäftigung entstehen oder
Inhalte können Stammdaten (Name, Adresse, Steuer- und Sozialversicherungsdaten), Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Urlaubs- und Krankmeldungen, Leistungsbeurteilungen,
Rechtsrahmen: In Deutschland regeln DSGVO und BDSG den Umgang mit Personalakten, einschließlich Zweckbindung, Zugriff, Aufbewahrung und
Aufbewahrung und Löschung: Personalakten sind gemäß Zweckbindung und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu führen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses