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Personalakte

Eine Personalakte (auch Arbeitnehmerakte) ist eine geordnete Sammlung personenbezogener Unterlagen zu einer/m Mitarbeitenden, die vom Arbeitgeber geführt wird. Sie dient der Verwaltung des Arbeitsverhältnisses, der Nachweisführung und der rechtssicheren Dokumentation relevanter Ereignisse im Beschäftigungsverlauf.

Zweck der Personalakte ist die zentrale Dokumentation aller Informationen, die im Rahmen der Beschäftigung entstehen oder

Inhalte können Stammdaten (Name, Adresse, Steuer- und Sozialversicherungsdaten), Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Urlaubs- und Krankmeldungen, Leistungsbeurteilungen,

Rechtsrahmen: In Deutschland regeln DSGVO und BDSG den Umgang mit Personalakten, einschließlich Zweckbindung, Zugriff, Aufbewahrung und

Aufbewahrung und Löschung: Personalakten sind gemäß Zweckbindung und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu führen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

gesetzlich
vorgesehen
sind.
Dazu
gehören
Vertragsunterlagen,
Vergütungsdaten,
Arbeitszeiten,
Abwesenheiten,
Zeugnisse,
Qualifikationen,
Fortbildungsnachweise
sowie
Hinweise
auf
Leistungsbeurteilungen,
Abmahnungen
und
Kündigungen.
Weiterbildungsnachweise,
Abmahnungen
und
Kündigungsschreiben
umfassen.
Medizinische
Daten
gehören
zu
den
sensiblen
Daten
und
unterliegen
besonderen
Schutzmaßnahmen;
deren
Aufnahme
erfolgt
nur,
sofern
sie
für
das
Arbeitsverhältnis
relevant
ist
und
gesetzliche
Vorgaben
eingehalten
werden.
Löschung.
Betriebsverfassungsgesetz
regelt
ggf.
Mitbestimmungs-
und
Informationsrechte
des
Betriebsrats.
Mitarbeiter
haben
grundsätzlich
das
Recht,
Einsicht
in
ihre
Personalakte
zu
nehmen
und
Kopien
zu
erhalten;
unberechtigte
Einsicht
oder
Weitergabe
sind
zu
verhindern.
Arbeitgeber
müssen
personenbezogene
Daten
sicher
speichern
und
vor
unbefugtem
Zugriff
schützen.
sind
relevante
Unterlagen
rechtzeitig
zu
sichern,
zu
löschen
oder
zu
archivieren.