Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis entspricht im deutschen Recht dem Rechtsverhältnis, in dem eine Person als Arbeitnehmer persönliche Arbeitsleistung gegen Entgelt zugunsten eines Arbeitgebers erbringt. Die Genitivform Arbeitsverhältnisses wird in juristischen Texten verwendet, um Besitz- oder Beziehungsangaben auszudrücken. In der Praxis basiert ein Arbeitsverhältnis meist auf einem Arbeitsvertrag, der mündlich oder schriftlich geschlossen wird.
Kerninhalte sind die Pflichten des Arbeitnehmers (Erbringung der Arbeitsleistung, Treuepflicht, Schweigepflicht) und die Pflichten des Arbeitgebers
Rechtsgrundlagen: Das Arbeitsverhältnis wird primär durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, insbesondere § 611a BGB, ergänzt durch das
Arten und Struktur: Arbeitsverhältnisse können unbefristet oder befristet, in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob erfolgen. Es
Schutz und Rechte: Arbeitnehmer genießen Schutz vor Diskriminierung, Anspruch auf Arbeitszeugnis sowie Anspruch auf Schutz durch