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Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis entspricht im deutschen Recht dem Rechtsverhältnis, in dem eine Person als Arbeitnehmer persönliche Arbeitsleistung gegen Entgelt zugunsten eines Arbeitgebers erbringt. Die Genitivform Arbeitsverhältnisses wird in juristischen Texten verwendet, um Besitz- oder Beziehungsangaben auszudrücken. In der Praxis basiert ein Arbeitsverhältnis meist auf einem Arbeitsvertrag, der mündlich oder schriftlich geschlossen wird.

Kerninhalte sind die Pflichten des Arbeitnehmers (Erbringung der Arbeitsleistung, Treuepflicht, Schweigepflicht) und die Pflichten des Arbeitgebers

Rechtsgrundlagen: Das Arbeitsverhältnis wird primär durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt, insbesondere § 611a BGB, ergänzt durch das

Arten und Struktur: Arbeitsverhältnisse können unbefristet oder befristet, in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob erfolgen. Es

Schutz und Rechte: Arbeitnehmer genießen Schutz vor Diskriminierung, Anspruch auf Arbeitszeugnis sowie Anspruch auf Schutz durch

(Entgeltzahlung,
Weisungsrecht,
Bereitstellung
von
Arbeitsmitteln).
Typische
Regelungen
betreffen
Arbeitszeit,
Urlaub,
Verhaltenspflichten
und
betriebliche
Ordnung.
Das
Verhältnis
wird
durch
eine
Mischung
aus
gesetzlicher
Vorgaben,
Tarifverträgen
und
Betriebsvereinbarungen
konkretisiert.
Arbeitszeitgesetz
(ArbZG),
das
Teilzeit-
und
Befristungsgesetz
(TzBfG),
das
Kündigungsschutzgesetz
(KSchG),
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
sowie
spezielle
Vorschriften
wie
das
Mutterschutzgesetz,
das
Bundesurlaubsgesetz
und
das
Sozialversicherungsrecht
(Kranken-,
Renten-,
Arbeitslosen-
und
Pflegeversicherung).
gibt
Ausbildungsverhältnisse
und
Leiharbeitsverhältnisse
(Zeitarbeit).
Tarifverträge
und
Betriebsvereinbarungen
können
Arbeitsbedingungen,
Löhne,
Arbeitszeiten
und
Mitbestimmung
regeln.
Arbeits-
und
Gesundheitsschutz.
Beendigung
erfolgt
durch
Kündigung,
Aufhebungsvertrag
oder
Ablauf
der
Befristung;
in
vielen
Fällen
besteht
Anspruch
auf
eine
ordentliche
Kündigungsfrist.