Arbeitsverhältnisse
Arbeitsverhältnisse bezeichnet in der Regel das Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, in dem der Arbeitnehmer Arbeitsleistungen im Weisungsrecht des Arbeitgebers erbringt und dafür Vergütung erhält. Es ist durch einen Arbeitsvertrag begründet, kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden und ist in Deutschland grundsätzlich sozialversichert.
Typen von Arbeitsverhältnissen umfassen unbefristete und befristete Anstellungen, Vollzeit- und Teilzeitverhältnisse sowie geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs).
Rechtsgrundlagen sind das Arbeitsrecht und spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Arbeitszeitgesetz, im Teilzeit- und Befristungsgesetz,
Tarifverträge können Rahmenbedingungen vorgeben, etwa über Arbeitszeiten, Entgelt und Zusatzleistungen, sofern sie auf die Branche oder