Home

Arbeitsverhältnisse

Arbeitsverhältnisse bezeichnet in der Regel das Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, in dem der Arbeitnehmer Arbeitsleistungen im Weisungsrecht des Arbeitgebers erbringt und dafür Vergütung erhält. Es ist durch einen Arbeitsvertrag begründet, kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden und ist in Deutschland grundsätzlich sozialversichert.

Typen von Arbeitsverhältnissen umfassen unbefristete und befristete Anstellungen, Vollzeit- und Teilzeitverhältnisse sowie geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs).

Rechtsgrundlagen sind das Arbeitsrecht und spezielle Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Arbeitszeitgesetz, im Teilzeit- und Befristungsgesetz,

Tarifverträge können Rahmenbedingungen vorgeben, etwa über Arbeitszeiten, Entgelt und Zusatzleistungen, sofern sie auf die Branche oder

Weiterhin
gibt
es
Ausbildungsverhältnisse,
in
denen
Lernende
unter
Anleitung
arbeiten,
sowie
Praktika.
Daneben
unterscheiden
sich
selbstständige
Tätigkeiten,
Werkverträge
oder
freiberufliche
Beziehungen
deutlich
von
einem
klassischen
Arbeitsverhältnis.
im
Mindestlohngesetz
sowie
im
Kündigungsschutzgesetz.
Zentrale
Bestandteile
eines
Arbeitsverhältnisses
sind
der
Arbeitsvertrag
(Inhalt
kann
auch
durch
Tarifverträge
oder
gesetzliche
Vorgaben
ergänzt
werden),
Arbeitszeit,
Vergütung,
Urlaubsanspruch,
Krankheit
und
Entgeltfortzahlung.
Arbeitnehmer
erhalten
Schutz
durch
gesetzliche
Regelungen
zu
Arbeitsschutz,
Gleichbehandlung
und
Datenschutz;
Arbeitgeber
sind
verpflichtet,
sichere
Arbeitsbedingungen
zu
schaffen
und
Löhne
ordnungsgemäß
zu
zahlen.
das
Unternehmen
Anwendung
finden.
Die
Abgrenzung
zu
anderen
Vertragsformen
erfolgt
vor
allem
durch
das
Weisungsrecht,
die
Eingliederung
in
betriebliche
Strukturen
und
die
Abhängigkeit
des
Arbeitnehmers
vom
Arbeitgeber.
Arbeitsverhältnisse
bilden
damit
das
zentrale
Instrument
des
modernen
Arbeitsmarkts,
um
Arbeitnehmerrechte,
Pflichten
und
soziale
Absicherung
zu
regeln.