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Vertragsformen

Vertragsformen bezeichnet die unterschiedlichen Typen vertraglicher Vereinbarungen im Zivilrecht. Sie unterscheiden sich durch Gegenstand, Pflichten der Parteien und die rechtlichen Wirkungen. In Deutschland greifen grundlegend das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und ergänzende Regelungen. Die gewählte Vertragsform bestimmt, welche Leistungen erbracht werden müssen, wie Rechte durchgesetzt werden können und wie der Vertrag beendet oder geändert wird.

Zu den wichtigsten Vertragsformen gehören der Kaufvertrag (Übertragung des Eigentums gegen Zahlung), der Tauschvertrag (Gegenstände werden

Formvorschriften spielen je nach Vertragsart eine Rolle. Grundstückskaufverträge bedürfen der notariellen Beurkundung; Mietverträge über Wohnraum müssen

miteinander
getauscht)
und
der
Schenkungsvertrag
(unentgeltliche
Eigentumsübertragung).
Miete-
bzw.
Pachtverträge
regeln
die
Überlassung
von
Sachen
bzw.
deren
Nutzungsrechten
gegen
Entgelt
oder
Ertrag.
Der
Leihvertrag
überlässt
eine
Sache
unentgeltlich
zur
Nutzung.
Werkverträge
zielen
auf
die
Herstellung
oder
Veränderung
eines
Werkes;
Dienstverträge
auf
die
Erbringung
von
Dienstleistungen.
Arbeitsverträge
regeln
das
Rechtsverhältnis
zwischen
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer.
Daneben
schließen
Darlehensverträge
Geld-
oder
Sachdarlehen
ein;
Bürgschaften
sichern
Verpflichtungen.
Mischformen
oder
spezialisierte
Verträge
sind
im
Praxisalltag
ebenfalls
üblich.
bei
längeren
Laufzeiten
schriftlich
abgeschlossen
werden
(Schriftform
nach
§
550
BGB).
Viele
Verträge
sind
formfrei
gültig,
aber
notarielle
oder
elektronische
Form
kann
Beweis-
und
Rechtsfolgen
erleichtern.
Vertragsauflösung
erfolgt
durch
Erfüllung,
Kündigung,
Rückabwicklung
oder
Schadensersatz,
abhängig
von
der
Vertragssituation
und
dem
geltenden
Recht.