Grundstückskaufverträge
Grundstückskauf bezeichnet den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Immobilienobjekten durch einen Käufer. In Deutschland ist der Grundstückskauf durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und durch spezielle notariell beurkundete Vertragsformen geregelt. Ein Kauf setzt typischerweise einen schriftlichen Kaufvertrag voraus, der durch einen Notar beurkundet wird. Der Notar erklärt die Vereinbarung, prüft Titel, lastende Belastungen und verwaltet die Auflassung, das Rechtsgeschäft zur Übereignung.
Die Eigentumsübertragung erfolgt erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Dazu wird in
Zentrale Bestandteile eines Grundstückskaufs sind der Kaufpreis, die Kaufpreisfälligkeit, die Finanzierung, die Prüfung des Grundstücks (Lage,
Nebenkosten umfassen Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer sowie ggf. Maklerprovision. Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Der Kaufvertrag