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Grundstückskaufverträge

Grundstückskauf bezeichnet den Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Immobilienobjekten durch einen Käufer. In Deutschland ist der Grundstückskauf durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und durch spezielle notariell beurkundete Vertragsformen geregelt. Ein Kauf setzt typischerweise einen schriftlichen Kaufvertrag voraus, der durch einen Notar beurkundet wird. Der Notar erklärt die Vereinbarung, prüft Titel, lastende Belastungen und verwaltet die Auflassung, das Rechtsgeschäft zur Übereignung.

Die Eigentumsübertragung erfolgt erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Dazu wird in

Zentrale Bestandteile eines Grundstückskaufs sind der Kaufpreis, die Kaufpreisfälligkeit, die Finanzierung, die Prüfung des Grundstücks (Lage,

Nebenkosten umfassen Notar- und Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer sowie ggf. Maklerprovision. Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Der Kaufvertrag

der
Regel
eine
Auflassung
vereinbart
und
die
Auflassungsvormerkung
eingetragen,
um
den
Anspruch
des
Käufers
abzusichern.
Die
endgültige
Eigentumsumschreibung
erfolgt
nach
Zahlung
des
Kaufpreises
und
Durchführung
des
Auflassungsverfahrens,
oft
zeitversetzt.
Bebauungsplan,
Baulasten,
Lasten
im
Grundbuch)
und
eventuelle
Mängel
oder
Beschränkungen
der
Nutzung.
Dazu
zählen
Grunddienstbarkeiten,
Hypotheken,
Grundschulden
und
Baulasten,
die
im
Grundbuch
vermerkt
sind.
trägt
Risiken,
etwa
bei
verdeckten
Lasten
oder
Fehlangaben.
Käufer
sollten
eine
gründliche
Due-Diligence
durchführen,
ggf.
Fachberatung
hinzuziehen.
Ein
sachkundiger
Rechts-
oder
Steuerberater
kann
helfen,
rechtliche
und
steuerliche
Folgen
abzuschätzen.