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Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lastend wirken und dazu dienen, bestimmte städtebauliche oder infrastrukturelle Belange auch schon vor oder unabhängig von konkreten Bauvorhaben zu sichern. Sie können entweder Verpflichtungen oder Verbote betreffen und treffen in der Regel das belastete Grundstück sowie ggf. angrenzende Flächen oder öffentliche Verkehrsflächen. Die Baulast wird so angelegt, dass sie auch von künftigen Eigentümern gilt.

Rechtliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch (BauGB) sowie landesrechtliche Vorschriften der Bauordnung. Die Praxis erfolgt in der

Typische Formen von Baulasten umfassen Abstandsflächen, Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen, Erschließungs- oder Zufahrtsrechte, Nutzungs- bzw. Bauverbote sowie

Auswirkungen für Eigentümer und Erwerber: Eine Baulast bindet das Grundstück auch gegenwärtige und zukünftige Eigentümer; ihre

Regel
über
das
Baulastenverzeichnis
der
Gemeinde;
zusätzlich
können
Baulasten
als
Baulastvermerk
im
Grundbuch
eingetragen
werden.
Da
Baulasten
öffentlich-rechtliche
Anordnungen
sind,
gehen
sie
mit
dem
Grundstück
auf
neue
Eigentümer
über
und
wirken
unabhängig
vom
persönlichen
Willen
des
Eigentümers
fort.
Die
Auskunft
über
bestehende
Baulasten
erhalten
Erwerber
bei
der
Bauaufsichtsbehörde
oder
im
Baulastenverzeichnis.
Verpflichtungen
zur
Bereitstellung
bestimmter
Flächen
für
spätere
Infrastruktur.
Sie
dienen
unter
anderem
dem
Schutz
von
Verkehrs-,
Landschafts-
oder
Wasserpflegen
sowie
der
Gewährleistung
künftiger
Bau-
oder
Erschließungsmaßnahmen.
Aufhebung
erfolgt
nur
durch
die
zuständige
Behörde,
oft
erst
wenn
der
öffentliche
Zweck
entfällt
oder
durch
eine
formale
Aufhebungsregelung.
Bei
Planungen
prüfen
Bauherrn
daher
regelmäßig,
ob
Baulasten
bestehen
und
wie
sie
die
Umsetzbarkeit
des
Projekts
beeinflussen.