Home

Bauverbote

Bauverbot (plural Bauverbote) bezeichnet eine behördlich verhängte Bau- oder Nutzungsbeschränkung, die das Bauen in einem bestimmten Gebiet oder während eines bestimmten Zeitraums vollständig oder teilweise untersagt. Es dient dazu, Gefahren abzuwenden, Umwelt- oder Denkmalschutz zu wahren oder den weiteren Ablauf der Planungen zu ermöglichen.

Typische Anwendungsbereiche liegen in der Vermeidung von Risiken, dem Schutz von Natur, Umwelt und Kulturerbe sowie

Rechtsgrundlagen und Umsetzung: Bauverbote werden von Bauaufsichtsbehörden oder Gerichten erlassen. Sie können vorübergehend (vorläufiges Bauverbot) oder

Einordnung: Bauverbote stehen oft im Zusammenhang mit Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen sowie Naturschutz- und Denkmalschutzregelwerken. Sie dienen der

---

dem
ordnungsgemäßen
Ablauf
von
Bauplanungen.
So
können
Bauverbote
in
Natur-
oder
Schutzgebieten,
in
Bereichen
mit
besonderem
Denkmalschutz
oder
in
Gebieten
mit
laufenden
Bebauungsplanverfahren
verhängt
werden.
Auch
aus
Sicherheitsgründen,
etwa
bei
drohenden
Gefahren
durch
Bauzustand
oder
größere
Baustellen,
kann
ein
Bauverbot
ausgesprochen
werden.
Vorübergehende
Bauverbote
dienen
häufig
der
Prüfung
von
Planungen
oder
dem
Abwarten
behördlicher
Entscheidungen.
dauerhaft
festgelegt
sein;
Umfang
und
Dauer
richten
sich
nach
einschlägigen
Gesetzen
und
landesrechtlichen
Vorschriften.
Bauherren
und
Eigentümer
sind
verpflichtet,
das
Verbot
zu
beachten;
Verstöße
können
mit
Bußgeldern,
Rückbau-
oder
Abrissforderungen
sowie
weiteren
rechtlichen
Schritten
geahndet
werden.
Gegen
eine
Entscheidung
besteht
in
der
Regel
der
Rechtsweg
(Widerspruch,
Klage).
Rechtsklarheit,
dem
Schutz
öffentlicher
Interessen
und
der
ordnungsgemäßen
Durchführung
von
Bauvorhaben.