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Flächennutzungsplänen

Flächennutzungspläne (FNP) sind rechtsverbindliche Pläne der Bauleitplanung auf Ebene der Gemeinden in Deutschland. Sie legen fest, welche Nutzungen auf Flächen zukünftig zulässig sind, und dienen als Grundlage für weitere Planungen und Entscheidungen im Bau- und Raumordnungsprozess. Der FNP zeigt den aktuellen Bestand sowie die geplante Entwicklung des Gemeindegebiets auf einer Karte und durch textliche Festsetzungen. Er bildet die Vorstufe zu Bebauungsplänen und steuert langfristig, wie Flächen genutzt werden dürfen.

Rechtlicher Rahmen: Der Flächennutzungsplan ist im Baugesetzbuch (BauGB) verankert und gehört zur sogenannten Bauleitplanung. Er muss

Inhalt und Gestaltung: Auf der Karte werden Flächen bestimmten Nutzungsarten zugeordnet, zum Beispiel Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen,

Verfahren und Wirkung: Die Aufstellung erfolgt durch die Gemeinde und bedarf der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie

mit
übergeordneten
Planungen
wie
dem
regionalen
Raumordnungsplan
sowie
mit
landesrechtlichen
Vorgaben
in
Einklang
stehen.
Veränderungen
am
FNP
erfolgen
nach
festgelegten
Verfahren,
die
Öffentlichkeit,
Behörden
und
Träger
öffentlicher
Belange
einbeziehen.
Gewerbe-
und
Industrieflächen,
Verkehrsflächen,
Grünflächen
sowie
Landwirtschafts-,
Wald-
und
Gewässerflächen.
Zusätzlich
können
textliche
Festsetzungen
vorgenommen
werden,
etwa
zu
Art
und
Umfang
der
zulässigen
Nutzung,
Vorgaben
für
Freianlagen
oder
besondere
Schutz-
und
Entwicklungsziele.
Die
konkreten
Bezeichnungen
können
je
nach
Bundesland
variieren,
grundsätzlich
zielt
der
FNP
aber
auf
eine
abgestimmte
räumliche
Entwicklung.
der
Behörden.
Nach
Prüfung
und
Beschlussfassung
durch
das
zuständige
Organ
wird
der
FNP
bekannt
gemacht
und
treten
in
Kraft.
Er
ist
Grundlage
für
Bebauungspläne
und
Zuwendungen
von
Genehmigungen;
Änderungen
erfordern
ein
formelles
Änderungsverfahren.