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Freianlagen

Freianlagen bezeichnet in der Bau- und Stadtplanung die außerhalb von Gebäuden liegenden Flächen und Einrichtungen, die der Erschließung, dem Aufenthalt und der Nutzung dienen. Typische Freianlagen sind Höfe, Innenhöfe, Plätze, Terrassen, Grünflächen, Wege, Spielplätze und Wasseranlagen. Sie können öffentlich zugänglich oder privat genutzt sein und umfassen auch funktionale Elemente wie Entwässerung, Beleuchtung, Bepflanzung und Sitzgelegenheiten.

Zweck und Funktion:

Freianlagen verbessern die Aufenthaltsqualität, schaffen Erholungsräume, sichern Barrierefreiheit und Erschließung und unterstützen den Fuß- und Radverkehr.

Rechtlicher Rahmen und Planung:

In Deutschland sind Freianlagen Gegenstand von Bauleitplänen, Bebauungsplänen und gestalterischen Satzungen. Beim Bauantrag wird festgelegt, welcher

Typen und Nutzung:

Öffentliche Freianlagen umfassen Parkanlagen, Stadtplätze und Schulhöfe; private Freianlagen finden sich in Wohnanlagen, Büro- oder Industriekomplexen.

Historische Bedeutung:

Mit der Entwicklung der modernen Stadtplanung wurden Freianlagen als verbindendes Element zwischen Gebäuden und Freiraumkonzepten etabliert.

Durch
durchlässige
Grün-
und
Wegeflächen
tragen
sie
zu
Klima-
und
Biodiversitätseffekten
bei
und
helfen
der
Regenwasserversickerung.
Anteil
der
Grundstücksfläche
als
Freianlage
genutzt
wird;
Anforderungen
betreffen
Nutzungsarten,
Barrierefreiheit,
Sicherheit,
Beleuchtung,
Oberflächenbeschaffenheit
und
Pflege.
Die
Planung
erfolgt
meist
durch
Landschaftsarchitektinnen
und
-architekten;
die
Pflege
obliegt
Eigentümerschaft
oder
der
Gemeinschaft
der
Nutzer.
Freianlagen
unterscheiden
sich
durch
Nutzungsintention,
Gestaltungsziel
und
Zugänglichkeit.
Sie
tragen
zur
Lebensqualität,
Reduzierung
von
Hitzeinseln
und
zur
ökologischen
Bilanz
von
Bauprojekten
bei.