Freianlagen
Freianlagen bezeichnet in der Bau- und Stadtplanung die außerhalb von Gebäuden liegenden Flächen und Einrichtungen, die der Erschließung, dem Aufenthalt und der Nutzung dienen. Typische Freianlagen sind Höfe, Innenhöfe, Plätze, Terrassen, Grünflächen, Wege, Spielplätze und Wasseranlagen. Sie können öffentlich zugänglich oder privat genutzt sein und umfassen auch funktionale Elemente wie Entwässerung, Beleuchtung, Bepflanzung und Sitzgelegenheiten.
Freianlagen verbessern die Aufenthaltsqualität, schaffen Erholungsräume, sichern Barrierefreiheit und Erschließung und unterstützen den Fuß- und Radverkehr.
Rechtlicher Rahmen und Planung:
In Deutschland sind Freianlagen Gegenstand von Bauleitplänen, Bebauungsplänen und gestalterischen Satzungen. Beim Bauantrag wird festgelegt, welcher
Öffentliche Freianlagen umfassen Parkanlagen, Stadtplätze und Schulhöfe; private Freianlagen finden sich in Wohnanlagen, Büro- oder Industriekomplexen.
Mit der Entwicklung der modernen Stadtplanung wurden Freianlagen als verbindendes Element zwischen Gebäuden und Freiraumkonzepten etabliert.