Wegeflächen
Wegeflächen bezeichnet in der Stadt- und Landschaftsplanung die Bereiche und Flächen, die dem Fortbewegen dienen und für Fußgänger, Fahrradfahrer oder andere nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer bestimmt sind. Dazu gehören Gehwege, Fußwege, Radwege, Treppenanlagen sowie öffentlich nutzbare Plätze, Promenaden und Fußgängerzonen. Als Bestandteil der öffentlichen Verkehrs- bzw. Freiflächen bilden sie die Verbindungselemente des städtischen Raum- und Wegenetzes.
Zweck und Gestaltung: Wegeflächen ermöglichen eine sichere, barrierearme und kontinuierliche Fortbewegung. Planer berücksichtigen Breite, Steigung, Beläge,
Planung und Zuständigkeiten: Die Gestaltung und Unterhaltung liegt meist bei der örtlichen Kommune. Standards setzen Mindestbreiten,
Nutzungsbezug: Wegeflächen tragen zur Erschließung von Quartieren, zu Aufenthaltsqualität und zu barrierefreier Mobilität bei, können aber