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Fußgänger

Fußgänger bezeichnet Personen, die sich zu Fuß fortbewegen. Dazu gehören Erwachsene, Kinder, Ältere und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Im Straßenverkehr bilden Fußgänger einen eigenständigen Verkehrsanteil neben Fahrzeugen und Radverkehr; Gehwege und Zebrastreifen strukturieren den Raum.

Infrastruktur und Regeln zielen darauf ab, sichere Überquerungen und Bewegungen zu ermöglichen. Wichtige Elemente sind Gehwege,

Verhalten und Rechte der Fußgänger basieren auf allgemeinen Verkehrsregeln. Fußgänger sollen Gehwege benutzen, aufmerksam bleiben und

Sicherheit: Fußgängerunfälle treten häufig bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder komplexen Verkehrssituationen auf. Präventionsmaßnahmen umfassen bessere Beleuchtung,

Bordsteine,
Zebrastreifen,
Ampeln
für
Fußgänger
sowie
Fußgängerunterführungen
oder
Fußgängerüberführungen.
Barrierefreiheit
wird
durch
Rampen,
taktile
Orientierungshilfen
und
verbesserte
Beleuchtung
gefördert.
Städte
setzen
vermehrt
Tempo-30-Zonen,
verkehrsberuhigte
Bereiche
und
Fußgängerzonen
ein,
um
den
Fußverkehr
zu
schützen.
Querungen
sorgfältig
planen.
An
Zebrastreifen
oder
Fußgängerüberwegen
haben
Fußgänger
in
der
Regel
Vorrang,
und
Fahrzeuge
müssen
anhalten,
wenn
Fußgänger
die
Fahrbahn
betreten
oder
sich
darauf
nähern,
soweit
kein
anderes
Signal
greift.
Bei
Grünphasen
für
Fußgänger
dürfen
sie
die
Straße
sicher
überqueren;
Signale
bestimmen
das
Verhalten
an
Kreuzungen.
deutliche
Beschilderung,
deutlich
markierte
Querungen
sowie
verkehrsberuhigte
Zonen.
Fußgängerzonen
tragen
dazu
bei,
den
Straßenraum
zugunsten
des
Zu-Fuß-Gehens
zu
gestalten.