Home

Flächennutzungspläne

Flächennutzungspläne (FNP) sind in Deutschland die kommunalen Bauleitpläne, die die beabsichtigte Bodennutzung eines Gemeindegebiets auf einer grob gefassten, überörtlichen Ebene festlegen. Sie bilden den ersten Bestandteil der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und legen die grundsätzliche Ausrichtung der Entwicklung fest, bevor detaillierte Bebauungspläne erstellt werden.

Der FNP dient der Steuerung von Siedlung, Verkehr, Gewerbe, Natur- und Grünflächen sowie Freiräumen und soll

Der Inhalt des Flächennutzungsplans umfasst in der Regel eine planzeichnerische Karte der Gemeinde mit textlichen Festsetzungen.

Rechtlich bindend: Der FNP dient als verbindliche Grundlage für spätere Bauleitpläne und die zulässige Nutzung der

Verfahren und Verhältnis zu anderen Plänen: Der FNP wird von der Gemeinde vorbereitet, öffentlich ausgelegt und

Aktualisierung: Flächennutzungspläne werden periodisch angepasst, um Entwicklungen, Infrastrukturbedarfe und Umweltaspekte zu berücksichtigen. Bürgerbeteiligung ist üblicher Bestandteil

eine
ausgewogene
Entwicklung
sicherstellen.
Er
schafft
Planungshandlungskorridore
für
Wohngebiete,
Mischgebiete,
Gewerbe-
und
Industrieflächen
sowie
Flächen
für
Landwirtschaft,
Erholung,
Grünflächen,
Wasser
und
Verkehrsinfrastruktur.
Er
bietet
damit
eine
Grundlage
für
öffentliche
Investitionen
und
private
Bauvorhaben.
Die
Karte
kennzeichnet
Nutzungsarten
wie
Wohngebiete,
Mischgebiete,
Gewerbegebiete,
Grünflächen,
Landwirtschaft
und
Verkehrsflächen.
Die
textlichen
Festsetzungen
erläutern
Grundregeln,
Hinweise
zum
Naturschutz,
Denkmalschutz
sowie
weitere
Anforderungen
an
die
Nutzung
der
Flächen.
Flächen.
Konkrete
Bauvorhaben
erfordern
oft
einen
Bebauungsplan,
der
die
Nutzung
im
Detail
regelt.
Bestehende
Rechtsverhältnisse
bleiben
in
der
Regel
bestehen;
Änderungen
am
FNP
können
Nutzungen
neu
ausrichten.
im
Rat
beschlossen.
Er
muss
mit
regionalen
Planungen
abgestimmt
sein.
Der
FNP
bildet
die
Rahmensetzung
für
Bebauungspläne
und
dient
der
Koordination
von
Siedlung,
Verkehr,
Umwelt
und
Infrastruktur.
des
Prozesses.