Vertragsart
Vertragsart bezeichnet die jeweilige Form und den rechtlich geltenden Typ eines Vertrags, der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen wird. In Deutschland ist die Vertragsart eng mit dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verknüpft und legt fest, welche Pflichten, Rechte und Rechtsfolgen gelten. Die wichtigsten Vertragsarten lassen sich in ungeltunabhängige und hängteinander ab. Zu den gängigsten gehören Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge, Werkverträge, Versicherungsverträge, Darlehensverträge sowie Gesellschaftsverträge wie GmbH oder KG.
Ein Kaufvertrag transferiert Eigentum an einer Sache oder an einem Gegenwert und unterliegt den Bestimmungen über
Die Vertragsart bestimmt auch, welche Nachweise und Formalitäten erforderlich sind, zum Beispiel Schriftform bei bestimmten Verträgen