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Mietverträge

Mietverträge sind rechtsverbindliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter über die Überlassung von Wohn- oder Gewerberäumen gegen Zahlung eines Mietzinses. Sie legen Nutzungsumfang, Laufzeit, Miete, Nebenkosten, Kaution sowie Rechte und Pflichten der Parteien fest.

Inhaltliche Bestimmungen umfassen: Identität der Parteien, Objektbeschreibung, Kaltmiete, Nebenkosten (Betriebskosten) und ggf Heizkosten, die Gesamtmiete (Warmmiete),

Typen: Mietverträge können unbefristet oder befristet sein; für Wohnungen sind Wohnraummietverträge üblich, es gibt auch Gewerbemietverträge.

Rechte und Pflichten: Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen

Kündigung: Grundsätzlich können beide Seiten mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigen; der Vermieter kann unter bestimmten gesetzlich

Rechtlicher Rahmen: Das Mietrecht in Deutschland enthält Regelungen zur Mietpreisbremse in bestimmten Regionen, zum Mietspiegel und

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Zahlungsmodalitäten,
Mietdauer
(unbefristet
oder
befristet),
Kündigungsfristen,
Kaution
(in
der
Regel
bis
zu
drei
Kaltmieten),
Regeln
zur
Untervermietung,
Hausordnung
sowie
Verantwortlichkeiten
für
Instandhaltung
und
Schönheitsreparaturen.
Varianten
der
Miethöhe
umfassen
Staffelmiete
und
Indexmiete;
Mieterhöhungen
unterliegen
gesetzlich
vorgeschriebenen
Grenzen.
und
Mängel
beheben;
der
Mieter
zahlt
rechtzeitig
die
Miete,
nutzt
die
Mietsache
pfleglich
und
gewährt
dem
Vermieter
Zutritt
zu
notwendigen
Prüfungen
oder
Reparaturen
mit
angemessener
Vorankündigung.
vorgeschriebenen
Gründen
mit
längeren
Fristen
kündigen.
Nach
Beendigung
des
Vertrags
erfolgt
Rückgabe
in
ordnungsgemäßem
Zustand
und
eine
Abrechnung
der
Nebenkosten.
zur
Kautionshöhe.
Die
Nebenkostenabrechnung
muss
nachvollziehbar
sein;
der
Mieter
hat
Anspruch
auf
Einsicht
und
Rechtsbehelf.