Mietverträge
Mietverträge sind rechtsverbindliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter über die Überlassung von Wohn- oder Gewerberäumen gegen Zahlung eines Mietzinses. Sie legen Nutzungsumfang, Laufzeit, Miete, Nebenkosten, Kaution sowie Rechte und Pflichten der Parteien fest.
Inhaltliche Bestimmungen umfassen: Identität der Parteien, Objektbeschreibung, Kaltmiete, Nebenkosten (Betriebskosten) und ggf Heizkosten, die Gesamtmiete (Warmmiete),
Typen: Mietverträge können unbefristet oder befristet sein; für Wohnungen sind Wohnraummietverträge üblich, es gibt auch Gewerbemietverträge.
Rechte und Pflichten: Der Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen
Kündigung: Grundsätzlich können beide Seiten mit drei Monaten Kündigungsfrist kündigen; der Vermieter kann unter bestimmten gesetzlich
Rechtlicher Rahmen: Das Mietrecht in Deutschland enthält Regelungen zur Mietpreisbremse in bestimmten Regionen, zum Mietspiegel und
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