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Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung, auch Betriebskostenabrechnung, ist die jährliche Abrechnung der Betriebskosten, die Vermieter den Mietern neben der Kaltmiete in Rechnung stellen. Sie dokumentiert, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und wie sich diese Kosten zu den vom Mieter gezahlten Vorauszahlungen verhalten. Die Abrechnung ermöglicht dem Mieter eine Prüfung der Kostenpositionen und gegebenenfalls Reklamationen.

Zu den umlegbaren Betriebskosten gehören typischerweise Kostenarten wie Heiz- und Warmwasserkosten, Wasser- und Abwasserkosten, Müllabfuhr, Gebäudereinigung,

Der Vermieter legt die Abrechnung in der Regel auf Jahresbasis vor. Spätestens zwölf Monate nach Ende des

Rechtliche Grundlagen bilden die BetrKV und die HKVO; weitere Regelungen ergeben sich aus dem BGB. Typische

Hausmeisterdienst,
Gartenpflege,
Aufzug,
Allgemeinstrom,
Verwaltungskosten,
Versicherungen
und
Grundsteuer.
Welche
Positionen
umgelegt
werden
dürfen,
richtet
sich
nach
der
Betriebskostenverordnung
(BetrKV)
und
dem
Mietvertrag;
bei
Heizkosten
kann
zusätzlich
die
Heizkostenverordnung
(HKVO)
relevant
sein,
insbesondere
wenn
Verbrauchsermittlung
erfolgt.
Abrechnungszeitraums
muss
er
dem
Mieter
die
Abrechnung
zukommen
lassen.
Die
Abrechnung
muss
nachvollziehbar
und
nach
Kostenarten
gegliedert
sein,
mit
Ablesewerten
bei
verbrauchsabhängigen
Positionen.
Sie
zeigt
die
tatsächlich
angefallenen
Kosten,
die
geleisteten
Vorauszahlungen
und
die
Differenz.
Überschüsse
führen
zu
einer
Rückerstattung;
Nachzahlungen
sind
dem
Mieter
in
der
Regel
innerhalb
eines
angegebenen
Zahlungszeitraums
zu
zahlen.
Der
Mieter
hat
gegen
die
Abrechnung
das
Recht,
innerhalb
einer
Frist
Einspruch
zu
erheben
und
bei
Bedarf
Belege
einzusehen.
Stolpersteine
sind
falsche
Kostenzuordnung,
fehlende
Verbrauchsermittlung
oder
unklare
Zuordnung
von
Verwaltungskosten.