Kaltmiete
Kaltmiete bezeichnet in Deutschland die monatliche Miete für die Nutzung einer Wohnung, die im Mietvertrag festgelegt wird und die ohne Betriebskosten und Verbrauchsabrechnungen auskommt. Sie bildet die Grundlage der Miete und ist in der Regel der Betrag, der als feste Summe im Vertrag steht.
Was zur Kaltmiete nicht gehört, sind die Betriebskosten (Nebenkosten) wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Wartungskosten
Warmmiete bezeichnet die Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizkosten; in der Praxis wird oft von der Warmmiete
Die Höhe der Kaltmiete kann durch Mieterhöhung angepasst werden, etwa nach den Vorschriften des BGB (z. B.
Zusammenfassend ist die Kaltmiete der reine Grundpreis der Miete für eine Wohnung, getrennt von Nebenkosten und