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Kaltmiete

Kaltmiete bezeichnet in Deutschland die monatliche Miete für die Nutzung einer Wohnung, die im Mietvertrag festgelegt wird und die ohne Betriebskosten und Verbrauchsabrechnungen auskommt. Sie bildet die Grundlage der Miete und ist in der Regel der Betrag, der als feste Summe im Vertrag steht.

Was zur Kaltmiete nicht gehört, sind die Betriebskosten (Nebenkosten) wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Gebäudeversicherung, Wartungskosten

Warmmiete bezeichnet die Kaltmiete plus Nebenkosten und Heizkosten; in der Praxis wird oft von der Warmmiete

Die Höhe der Kaltmiete kann durch Mieterhöhung angepasst werden, etwa nach den Vorschriften des BGB (z. B.

Zusammenfassend ist die Kaltmiete der reine Grundpreis der Miete für eine Wohnung, getrennt von Nebenkosten und

sowie
Heizkosten,
sofern
sie
separat
abgerechnet
werden.
Die
Stromrechnung
ist
üblicherweise
eigenständig
durch
den
Mieter
zu
entrichten.
In
manchen
Mietverhältnissen
können
Heiz-
oder
andere
Nebenkosten
jedoch
in
bestimmten
Fällen
in
den
Gesamtbetrag
der
Nebenkosten
einbezogen
sein.
gesprochen,
wenn
der
Vermieter
alle
laufenden
Kosten
in
einer
Gesamtsumme
ausweist.
Der
Begriff
Nettomiete
wird
häufig
synonym
mit
Kaltmiete
verwendet,
insbesondere
im
Zusammenhang
mit
vertraglichen
oder
gesetzlichen
Formulierungen;
in
Anzeigen
wird
jedoch
oft
die
Warmmiete
genannt.
§
558
ff.).
Erhöhungen
müssen
sich
am
örtlichen
Mietspiegel
orientieren,
begründet
und
form-
sowie
fristgerecht
angekündigt
werden.
Nebenkosten
werden
regelmäßig
als
Vorauszahlungen
festgelegt
und
am
Jahresende
abgerechnet.
Strom,
und
bildet
einen
zentralen
Begriff
im
deutschen
Mietrecht.