Nutzungsumfang
Nutzungsumfang bezeichnet in Rechts- und Vertragskontext den Umfang der Nutzungsrechte, die einem Berechtigten eingeräumt werden. Er legt fest, was genutzt werden darf, zu welchem Zweck, in welchem räumlichen Gebiet, für wie lange und unter welchen Bedingungen. Der Nutzungsumfang wird typischerweise in Lizenzverträgen, Nutzungsbedingungen, Verwertungs- oder Datenschutzvereinbarungen festgelegt und ist damit eine zentrale Grundlage für Verwertungs- und Nutzungslizenzen.
Typische Bestandteile des Nutzungsumfangs sind: Art der Nutzung (Vervielfältigen, Verbreiten, Bearbeiten, Anzeigen), räumlicher Geltungsbereich (Gebiet), Zeitdauer
Der Nutzungsumfang unterscheidet sich wesentlich vom Eigentum: Der Inhaber des Nutzungsrechts behält in der Regel das
Praxisrelevant beeinflusst der Nutzungsumfang Softwarelizenzen, Datenlizenzen oder Cloud-Dienste: Er entscheidet, ob Updates, Backups, Archivierung, Weitergabe an