Entgeltfortzahlung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Sie beschreibt die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall weiterhin Lohn bzw. Gehalt zu zahlen. Die Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Fortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt in der Regel für die Dauer einer einzelnen Arbeitsunfähigkeit von bis zu sechs Wochen.
Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet grundsätzlich die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung. Dann übernimmt die
Voraussetzungen für die Fortzahlung sind ein bestehendes Arbeitsverhältnis, eine Arbeitsunfähigkeit, die ärztlich festgestellt wird, sowie die
Zusammenhang und Hinweise: EFZG gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – einschließlich Auszubildender. Zusätzlich zu der regulären