Home

Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Sie beschreibt die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall weiterhin Lohn bzw. Gehalt zu zahlen. Die Grundlage bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Fortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt in der Regel für die Dauer einer einzelnen Arbeitsunfähigkeit von bis zu sechs Wochen.

Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet grundsätzlich die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnzahlung. Dann übernimmt die

Voraussetzungen für die Fortzahlung sind ein bestehendes Arbeitsverhältnis, eine Arbeitsunfähigkeit, die ärztlich festgestellt wird, sowie die

Zusammenhang und Hinweise: EFZG gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – einschließlich Auszubildender. Zusätzlich zu der regulären

gesetzliche
Krankenversicherung
Krankengeld.
Krankengeld
wird
üblicherweise
in
Höhe
von
etwa
70
Prozent
des
Bruttoeinkommens
gezahlt
und
ist
so
bemessen,
dass
es
das
Nettoeinkommen
nicht
unverhältnismäßig
unter-,
aber
auch
nicht
übersteigen
kann;
maßgeblich
sind
gesetzliche
Vorgaben
und
individuelle
Umstände.
unverzügliche
Mitteilung
der
Erkrankung
an
den
Arbeitgeber.
In
der
Praxis
legt
der
Arbeitnehmer
meist
eine
ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(AU)
vor.
Die
sechs
Wochen
beziehen
sich
auf
eine
fortdauernde
Krankheitsphase;
bei
einer
erneuten
Erkrankung
nach
einer
Unterbrechung
kann
eine
neue
Fortzahlungsperiode
beginnen.
Lohnfortzahlung
gibt
es
weitere
Leistungen
wie
das
Kinderkrankengeld,
das
von
der
Krankenkasse
gezahlt
wird,
wenn
Eltern
aufgrund
der
Erkrankung
eines
Kindes
zu
Hause
bleiben
müssen.
Die
konkrete
Ausgestaltung
der
Leistungen
kann
durch
Tarifverträge,
Betriebsvereinbarungen
oder
individuelle
Arbeitsverträge
beeinflusst
werden.