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Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit, kurz AU, bezeichnet den Zustand, in dem eine Person aufgrund einer Krankheit oder gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, ihre vertraglich vereinbarten Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Sie wird in der Regel durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt und durch eine AU-Bescheinigung dokumentiert. Die AU-Bescheinigung enthält das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit; sie dient dem Arbeitgeber als Nachweis und Grundlage für die Lohnfortzahlung.

Ablauf: Bei krankheitsbedingter Abwesenheit muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die AU-Bescheinigung vorlegen. Seit

Finanzierung und Rechtsfolgen: In Deutschland bedeutet eine Arbeitsunfähigkeit in der Regel Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für

Weitere Hinweise: AU ist nicht auf Deutschland beschränkt; auch in Österreich und der Schweiz wird eine arbeitsunfähige

der
Einführung
der
elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(eAU)
erfolgt
die
Übermittlung
oft
direkt
an
die
Krankenkasse;
der
Arbeitnehmer
kann
in
vielen
Fällen
weiterhin
eine
Papierbescheinigung
erhalten,
falls
gewünscht
oder
verlangt
wird.
bis
zu
sechs
Wochen
pro
Arbeitsunfähigkeitsfall.
Nach
Ablauf
dieses
Zeitraums
übernimmt
die
gesetzliche
Krankenversicherung
das
Krankengeld,
sofern
die
Arbeitsfähigkeit
länger
ausfällt.
Die
genauen
Ansprüche
können
je
nach
Tarif,
Anstellungsverhältnis
und
Land
variieren.
Person
abgesichert;
die
genauen
Regelungen
unterscheiden
sich
je
Land.
Psychische
Erkrankungen,
körperliche
Erkrankungen
und
Verletzungen
können
AU
verursachen;
eine
schnelle
ärztliche
Abklärung
unterstützt
eine
angemessene
Behandlung
und
eine
rechtzeitige
Rückkehr
an
den
Arbeitsplatz.