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Abwesenheit

Abwesenheit bezeichnet den Zustand des Nichtanwesens oder Nichtvorhandenseins. Das Wort wird in vielen Bereichen verwendet, von alltäglichen Situationen über den Arbeitsalltag bis hin zu formellen Kontexten und juristischen Texten.

Etymologisch leitet sich Abwesenheit von ab- (weg) und sein ab und entspricht dem Gegensatz von Anwesenheit.

Im Arbeitsleben bezeichnet Abwesenheit das Fernbleiben von der Arbeitsstelle, sei es planmäßig (Urlaub, Freistellung) oder unfreiwillig

In formellen oder juristischen Texten kann sich Abwesenheit auf das Fehlen einer Person beziehen, beispielsweise in

In der Statistik oder Wissenschaft beschreibt Abwesenheit das Fehlen eines Merkmals oder die Nichtpräsenz von Datenpunkten.

Das
Substantiv
wird
häufig
verwendet,
um
das
Fehlen
oder
das
Nichtvorhandensein
einer
Person,
eines
Objekts
oder
eines
Ereignisses
zu
benennen.
(Krankheit,
Verletzung).
Unternehmen
führen
Abwesenheitsdaten,
oft
als
Abwesenheitsquote,
zur
Personalplanung.
Eine
Abwesenheitsnotiz
oder
automatische
Abwesenheitsmeldung
informiert
andere
über
den
Zeitraum
der
Abwesenheit.
Abwesenheit
des
Angeklagten
oder
in
Abwesenheit
des
Vertreters.
Hier
gelten
Regelungen
zur
Vertretung
und
zur
Fortführung
von
Vorgängen.
In
der
Alltagssprache
kann
Abwesenheit
auch
das
Fehlen
von
Dingen,
Ereignissen
oder
Eigenschaften
im
erwarteten
Kontext
bedeuten.