Lohnzahlung
Lohnzahlung bezeichnet die Überführung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für geleistete Arbeit. Sie ist ein zentrales Element des Arbeitsverhältnisses und ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Vorgaben. In der Praxis erfolgt die Zahlung in der Regel monatlich zum festgelegten Zahltag; Abweichungen können vertraglich vereinbart sein.
Die Auszahlung erfolgt üblicherweise per Banküberweisung, teilweise auch bar oder durch andere Zahlungswege. Dem Arbeitnehmer wird
Zu den typischen Abzügen gehören Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).
Rechtlich gesehen müssen Arbeitgeber Gehaltszahlungen pünktlich leisten. Bei Zahlungsverzug können Arbeitnehmer Ansprüche auf Nachzahlung geltend machen,