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Lohnzahlung

Lohnzahlung bezeichnet die Überführung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für geleistete Arbeit. Sie ist ein zentrales Element des Arbeitsverhältnisses und ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gesetzlichen Vorgaben. In der Praxis erfolgt die Zahlung in der Regel monatlich zum festgelegten Zahltag; Abweichungen können vertraglich vereinbart sein.

Die Auszahlung erfolgt üblicherweise per Banküberweisung, teilweise auch bar oder durch andere Zahlungswege. Dem Arbeitnehmer wird

Zu den typischen Abzügen gehören Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

Rechtlich gesehen müssen Arbeitgeber Gehaltszahlungen pünktlich leisten. Bei Zahlungsverzug können Arbeitnehmer Ansprüche auf Nachzahlung geltend machen,

eine
Lohnabrechnung
(Gehalts-
oder
Lohnschein)
ausgestellt,
die
Bruttogehalt,
Abzüge,
Steuern,
Sozialabgaben
und
den
Nettobetrag
ausweist.
Die
Abrechnungen
dienen
der
Transparenz
und
der
Nachprüfung
von
Vergütungsbestandteilen,
Zuschlägen
sowie
von
Überstunden.
Je
nach
Rechtsordnung
kann
der
Mindestlohn
gelten,
zu
dem
zusätzlich
gültige
Zuschläge
oder
Prämien
hinzukommen
können.
Neben
dem
regulären
Gehalt
können
Boni,
Prämien,
Nacht-,
Sonntags-
oder
Mehrarbeitszuschläge
sowie
Sachleistungen
Bestandteil
der
Vergütung
sein.
gegebenenfalls
unter
Einleitung
arbeitsgerichtlicher
Schritte.
Im
Rahmen
von
Lohnzahlungen
gelten
zudem
Regelungen
zu
Lohnpfändung,
Tarifverträgen,
Arbeitsverträgen
und
Datenschutz,
die
eine
faire
und
nachvollziehbare
Abrechnung
sicherstellen
sollen.