Home

Lohnpfändung

Lohnpfändung bezeichnet die zwangsweise Einziehung eines pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens eines Schuldners durch seinen Arbeitgeber zur Befriedigung einer Geldforderung. Sie erfolgt auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses oder Titels und richtet sich nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung sowie nach den einschlägigen Pfändungsvorschriften.

Rechtsgrundlagen und Ablauf: In Deutschland regeln die §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) die Lohnpfändung. Der Gläubiger

Pfändungsfreibeträge und Pfändungstabellen: Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach den Pfändungsfreibeträgen, die vom Nettoeinkommen

Pfändungsschutzkonto: Zur Sicherung eines mindestbudgets kann der Schuldner sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.

Rechte des Schuldners und Dauer: Die Lohnpfändung bleibt bestehen, solange der Titel besteht oder bis die notwendigen

benötigt
einen
Vollstreckungstitel;
das
Gericht
erlässt
einen
Pfändungs-
und
Überweisungsbeschluss,
der
dem
Arbeitgeber
zugestellt
wird.
Der
Arbeitgeber
übernimmt
die
gesetzlich
vorgesehenen
Pfändungsbeträge
und
überweist
sie
an
den
Gläubiger.
Der
unpfändbare
Teil
des
Einkommens
bleibt
dem
Schuldner
erhalten.
und
der
Zahl
der
Unterhaltsberechtigten
abhängen.
Diese
Freigrenzen
schützen
den
notwendigen
Lebensunterhalt
und
werden
durch
die
jeweils
geltenden
Pfändungstabellen
festgelegt.
Der
genaue
Betrag
kann
je
nach
individueller
Situation
variieren
und
sich
im
Verlauf
ändern.
Ein
P-Konto
gewährt
einen
vorgeschriebenen
monatlichen
Grundbetrag,
der
auch
bei
Pfändungen
geschützt
bleibt
und
je
nach
Situation
angepasst
werden
kann.
Freigrenzen
angepasst
werden.
Der
Schuldner
kann
sich
rechtlich
beraten
lassen,
um
etwaige
Härtefälle
geltend
zu
machen,
den
Pfändungsumfang
anzupassen
oder
alternative
Vollstreckungswege
zu
prüfen.
Bei
Insolvenz
kann
ein
anderes
Verfahren
greifen.