Lohnpfändung
Lohnpfändung bezeichnet die zwangsweise Einziehung eines pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens eines Schuldners durch seinen Arbeitgeber zur Befriedigung einer Geldforderung. Sie erfolgt auf Grundlage eines gerichtlichen Beschlusses oder Titels und richtet sich nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung sowie nach den einschlägigen Pfändungsvorschriften.
Rechtsgrundlagen und Ablauf: In Deutschland regeln die §§ 850 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) die Lohnpfändung. Der Gläubiger
Pfändungsfreibeträge und Pfändungstabellen: Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach den Pfändungsfreibeträgen, die vom Nettoeinkommen
Pfändungsschutzkonto: Zur Sicherung eines mindestbudgets kann der Schuldner sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen.
Rechte des Schuldners und Dauer: Die Lohnpfändung bleibt bestehen, solange der Titel besteht oder bis die notwendigen