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Geldforderung

Geldforderung bezeichnet das Rechtsverhältnis, in dem der Gläubiger von dem Schuldner die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangen darf. Sie ist eine Form des Anspruchs aus dem Zivilrecht und kann sich aus vertraglichen Verpflichtungen, aus ungerechtfertigter Bereicherung, aus Delikt oder aus gesetzlicher Grundlage ergeben.

Ein Geldforderung umfasst in der Regel den festgelegten Betrag, die Fälligkeit sowie die Pflicht des Schuldners,

Durchsetzung erfolgt zunächst außergerichtlich über Mahnung und Fristsetzung. Falls die Zahlung ausbleibt, kann der Gläubiger Klage

Verjährung: Die meisten Geldforderungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt gewöhnlich am

Sicherheiten und Übertragung: Forderungen können abgetreten (Forderungskauf, Zession) oder verpfändet werden; Sicherheiten wie Bürgschaften oder Pfandrechte

das
Geld
zu
zahlen.
Die
konkrete
Höhe
und
der
Termin
ergeben
sich
aus
dem
Vertrag,
aus
gesetzlichen
Vorgaben
oder
aus
einer
gerichtlichen
Festsetzung.
auf
Zahlung
erheben
oder
einen
Mahnbescheid
beantragen,
um
einen
Vollstreckungstitel
zu
erlangen.
Mit
einem
Titel
ist
die
Zwangsvollstreckung
möglich.
Ende
des
Kalenderjahres,
in
dem
der
Anspruch
entstanden
ist
oder
der
Gläubiger
Kenntnis
von
den
anspruchsbegründenden
Umständen
erlangt
hat.
beeinflussen
die
Durchsetzung.
Im
Geschäftsleben
spielen
Forderungsmanagement
und
Debitorenbuchhaltung
eine
zentrale
Rolle.