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Eingliederung

Eingliederung bezeichnet den Prozess, etwas oder jemanden als Bestandteil eines größeren Ganzen zu integrieren oder zu assimilieren. Der Begriff leitet sich von den Silben ein- und Gliedern ab und wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet, um die Aufnahme oder Einbindung in einen bestehenden Rahmen zu beschreiben.

Der Begriff erscheint in Politik, Recht, Wirtschaft und Sozialwesen. Typische Anwendungsfelder sind die Eingliederung von Menschen

Im Sozialrecht wird Eingliederung besonders im Kontext der Teilhabe behinderter Menschen betont, etwa durch Eingliederungshilfe, Rehabilitation

In der Arbeitswelt beschreibt Eingliederung oft den Prozess, Arbeitnehmer nach längerer Krankheit oder Phasen der Arbeitslosigkeit

Historisch und geografisch wird der Begriff in deutschsprachigen Ländern verwendet. In offiziellen Texten dient Eingliederung als

in
die
Gesellschaft,
in
Bildungseinrichtungen
oder
in
den
Arbeitsmarkt,
die
Eingliederung
von
Organisationseinheiten
in
einen
Konzern
oder
die
Integration
physischer
oder
organisatorischer
Elemente
in
einen
Prozess.
und
Maßnahmen
zur
Teilhabe
am
Arbeitsleben.
In
Deutschland
wird
dieser
Bereich
unter
anderem
im
Sozialgesetzbuch
IX
behandelt,
wo
es
um
inklusive
Teilhabe,
Barrierefreiheit
und
Unterstützung
bei
beruflicher
Integration
geht.
wieder
in
den
Betrieb
oder
den
Arbeitsmarkt
einzugliedern;
hierzu
gehören
berufliche
Rehabilitation,
Qualifizierung
und
begleitende
Unterstützung.
Auch
in
der
Unternehmenspraxis
kann
von
Eingliederung
gesprochen
werden,
wenn
Organisationsstrukturen
oder
Prozesse
in
eine
bestehende
Unternehmenswelt
integriert
werden.
neutrale
Bezeichnung
für
Integrations-
und
Aufnahmeprozesse
in
Gesellschaft,
Bildung,
Arbeit
oder
Organisation.