Eingliederung
Eingliederung bezeichnet den Prozess, etwas oder jemanden als Bestandteil eines größeren Ganzen zu integrieren oder zu assimilieren. Der Begriff leitet sich von den Silben ein- und Gliedern ab und wird in verschiedenen Fachgebieten verwendet, um die Aufnahme oder Einbindung in einen bestehenden Rahmen zu beschreiben.
Der Begriff erscheint in Politik, Recht, Wirtschaft und Sozialwesen. Typische Anwendungsfelder sind die Eingliederung von Menschen
Im Sozialrecht wird Eingliederung besonders im Kontext der Teilhabe behinderter Menschen betont, etwa durch Eingliederungshilfe, Rehabilitation
In der Arbeitswelt beschreibt Eingliederung oft den Prozess, Arbeitnehmer nach längerer Krankheit oder Phasen der Arbeitslosigkeit
Historisch und geografisch wird der Begriff in deutschsprachigen Ländern verwendet. In offiziellen Texten dient Eingliederung als