Home

Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch bezeichnet das gesetzlich verbriefte Recht eines Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub im Verlauf eines Kalenderjahres. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Mindestansprüche; daneben können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge darüber hinausgehende Ansprüche vorsehen. Der Anspruch richtet sich grundsätzlich an Arbeitnehmer und Auszubildende; Teilzeitkräfte erhalten ihn anteilig nach dem Umfang ihrer Arbeitszeit.

Der Mindestumfang des Urlaubs beträgt bei einer regelmäßigen Arbeitswoche von fünf Tagen 20 Werktage pro Jahr;

Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen. Eine Übertragung in das nächste

Neben dem Mindesturlaub können Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen weitere Urlaubstage vorsehen. Zudem gibt es Formen des

---

bei
einer
sechs-Tage-Woche
sind
es
24
Werktage.
Der
Anspruch
entsteht
mit
dem
Beginn
des
Arbeitsverhältnisses
und
wird
in
der
Regel
zeitanteilig
erworben.
Je
länger
das
Arbeitsverhältnis
läuft,
desto
mehr
Urlaubstage
können
grundsätzlich
neu
erworben
werden.
Jahr
ist
nur
zulässig,
soweit
dringende
betriebliche
oder
persönliche
Gründe
dies
rechtfertigen;
der
übertragen
Urlaub
muss
in
der
Regel
bis
zum
31.
März
des
Folgejahres
genommen
werden,
andernfalls
verfällt
er.
Bei
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
ist
der
noch
nicht
genommene
Urlaub
abzugelten.
Sonderurlaubs
(z.
B.
aus
familiären
Gründen,
Pflege,
Militär-
oder
Wahlzeiten).
Falls
während
eines
geplanten
Urlaubs
eine
Arbeitsunfähigkeit
eintritt,
gelten
besondere
Regelungen,
sodass
betroffene
Tage
oft
nachgeholt
oder
entsprechend
angepasst
werden
können.