Urlaubsanspruch
Urlaubsanspruch bezeichnet das gesetzlich verbriefte Recht eines Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub im Verlauf eines Kalenderjahres. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Mindestansprüche; daneben können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge darüber hinausgehende Ansprüche vorsehen. Der Anspruch richtet sich grundsätzlich an Arbeitnehmer und Auszubildende; Teilzeitkräfte erhalten ihn anteilig nach dem Umfang ihrer Arbeitszeit.
Der Mindestumfang des Urlaubs beträgt bei einer regelmäßigen Arbeitswoche von fünf Tagen 20 Werktage pro Jahr;
Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen. Eine Übertragung in das nächste
Neben dem Mindesturlaub können Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen weitere Urlaubstage vorsehen. Zudem gibt es Formen des
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