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Mindesturlaub

Mindesturlaub ist der gesetzlich festgelegte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr im Arbeitsrecht, insbesondere in Deutschland. Die zentrale Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Kalenderjahr. Werktage sind die Arbeitstage im Betrieb; je nach Arbeitszeitmodell ergibt sich daraus unterschiedliches Kalendertage-Raster. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht der Mindesturlaub damit rund 4,8 Wochen, bei einer Sechs-Tage-Woche vier Wochen. Viele Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge gewähren darüber hinaus mehr Urlaub.

Der Anspruch entsteht mit der Einstellung und wird in der Regel im Lauf des Jahres gewährt. Teilzeitbeschäftigte

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist noch bestehender Urlaub grundsätzlich zu gewähren oder entsprechend finanziell abzugelten, sofern

Der Mindesturlaub dient der Erholung, Gesundheitsschutz und langfristigen Arbeitsfähigkeit. Als gesetzliche Untergrenze kann er durch individuelle

erhalten
den
Mindesturlaub
anteilig
nach
dem
Anteil
der
Arbeitszeit.
Der
Urlaub
soll
grundsätzlich
im
laufenden
Kalenderjahr
genommen
werden.
Eine
Übertragung
in
das
Folgejahr
ist
nur
aus
dringenden
betrieblichen
oder
persönlichen
Gründen
zulässig.
Unausgegebener
Urlaub
verjährt
in
der
Regel
spätestens
am
Ende
des
übernächsten
Kalenderjahres,
soweit
gesetzlich
möglich
und
durch
Vereinbarungen
nicht
ausgeschlossen.
er
nicht
rechtzeitig
genommen
wurde.
Regelungen
nach
oben
erweitert
werden,
was
häufig
in
Arbeitsverträgen
oder
Tarifverträgen
festgelegt
ist.
In
vielen
deutschsprachigen
Ländern
gelten
ähnliche
Prinzipien,
variieren
jedoch
in
Umfang
und
Ausgestaltung.