Mindesturlaub
Mindesturlaub ist der gesetzlich festgelegte Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr im Arbeitsrecht, insbesondere in Deutschland. Die zentrale Grundlage bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage pro Kalenderjahr. Werktage sind die Arbeitstage im Betrieb; je nach Arbeitszeitmodell ergibt sich daraus unterschiedliches Kalendertage-Raster. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht der Mindesturlaub damit rund 4,8 Wochen, bei einer Sechs-Tage-Woche vier Wochen. Viele Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge gewähren darüber hinaus mehr Urlaub.
Der Anspruch entsteht mit der Einstellung und wird in der Regel im Lauf des Jahres gewährt. Teilzeitbeschäftigte
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist noch bestehender Urlaub grundsätzlich zu gewähren oder entsprechend finanziell abzugelten, sofern
Der Mindesturlaub dient der Erholung, Gesundheitsschutz und langfristigen Arbeitsfähigkeit. Als gesetzliche Untergrenze kann er durch individuelle