abzugelten
Abzugelten ist ein deutsches Verb, das den Vorgang beschreibt, eine Forderung oder Verpflichtung durch Zahlung oder eine andere formale Gegenleistung zu erfüllen und damit zu beseitigen. Der Begriff wird überwiegend in juristischen, vertraglichen und finanziellen Texten verwendet und kennzeichnet das endgültige Ende eines Anspruchs durch entsprechende Abgeltung.
Verwendung: Typische Anwendungsfälle sind das Abzugeln von Forderungen, Schadensersatzansprüchen oder Kosten, wenn sich Gläubiger und Schuldner
Abgrenzung: Abzugelten unterscheidet sich von Ausdrücken wie abziehen (etwa buchhalterisch reduzieren) oder ausgleichen (gegebenenfalls auch ohne
Synonyme und verwandte Begriffe: Abgeltung, begleichen, entschädigen, einer Forderung nachkommen. In Verträgen findet sich oft eine
Historischer Kontext: Der Begriff entstammt dem formalen Rechts- und Zahlungsverkehr und wird vor allem in schriftlichen