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abzugelten

Abzugelten ist ein deutsches Verb, das den Vorgang beschreibt, eine Forderung oder Verpflichtung durch Zahlung oder eine andere formale Gegenleistung zu erfüllen und damit zu beseitigen. Der Begriff wird überwiegend in juristischen, vertraglichen und finanziellen Texten verwendet und kennzeichnet das endgültige Ende eines Anspruchs durch entsprechende Abgeltung.

Verwendung: Typische Anwendungsfälle sind das Abzugeln von Forderungen, Schadensersatzansprüchen oder Kosten, wenn sich Gläubiger und Schuldner

Abgrenzung: Abzugelten unterscheidet sich von Ausdrücken wie abziehen (etwa buchhalterisch reduzieren) oder ausgleichen (gegebenenfalls auch ohne

Synonyme und verwandte Begriffe: Abgeltung, begleichen, entschädigen, einer Forderung nachkommen. In Verträgen findet sich oft eine

Historischer Kontext: Der Begriff entstammt dem formalen Rechts- und Zahlungsverkehr und wird vor allem in schriftlichen

auf
eine
Zahlung
oder
eine
andere
Gegenleistung
einigen.
Häufig
heißt
es:
eine
Forderung
abzugelten
oder
Schadensersatz
abzuwägen,
wobei
durch
die
Abgeltung
der
Anspruch
rechtlich
als
erfüllt
gilt
und
der
Streit
damit
beendet
wird.
Geldleistung).
Abgeltung
bezieht
sich
ausdrücklich
auf
die
Erfüllung
eines
Anspruchs
durch
Zahlung
oder
materiellen
Gegenwert,
wodurch
der
Anspruch
erlischt.
Abgeltungsklausel,
die
festlegt,
unter
welchen
Bedingungen
eine
Forderung
durch
Zahlung
als
abgegolten
gilt.
Vereinbarungen
verwendet.
Im
alltäglichen
Sprachgebrauch
ist
eher
von
begleichen
oder
entschädigen
die
Rede,
während
abzugelten
eine
juristisch
präzise
Abwicklung
bezeichnet.