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Urlaubstage

Urlaubstage bezeichnen die bezahlten freien Tage, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zur Erholung in Anspruch nehmen können. Sie sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts und dienen der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.

Rechtsgrundlage und Umfang: In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei einer Fünftage-Woche stehen

Anspruch, Anteil und Übertragung: Der Urlaubsanspruch entsteht mit dem Bestehen des Arbeitsverhältnisses; bei Ein- oder Austritt

Planung und Genehmigung: Urlaub wird in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt und vereinbart. Der

Sonderurlaub und Zahlungsmöglichkeiten: Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Urlaub können Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub haben (z. B.

mindestens
20
Werktage
Urlaub
pro
Kalenderjahr
zu;
bei
einer
Sechs-Tage-Woche
mindestens
24
Werktage.
Tarifverträge
oder
individuelle
Arbeitsverträge
können
darüber
hinaus
zusätzlichen
Urlaub
vorsehen.
Öffentliche
Feiertage
fallen
in
der
Regel
nicht
als
Urlaubstage
an;
fällt
ein
Feiertag
während
einer
geplanten
Urlaubszeit,
wird
dieser
Tag
normalerweise
nicht
als
Urlaubstag
gezählt.
während
eines
Jahres
wird
der
Anspruch
meist
anteilig
berechnet.
Unangefochter
Urlaub
sollte
grundsätzlich
genommen
werden;
übertragbare
Urlaubstage
können
bis
zu
bestimmten
Fristen
ins
Folgejahr
überführt
werden,
je
nach
tariflichen,
betrieblichen
oder
vertraglichen
Regelungen.
Bei
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
muss
noch
offener
Urlaub
in
der
Regel
abgegolten
werden,
oder
unter
Umständen
vor
Ort
genommen
werden,
sofern
möglich.
Arbeitgeber
kann
aus
betrieblichen
Gründen
bestimmte
Zeiträume
ablehnen
oder
verschieben,
sofern
dringliche
betriebliche
Erfordernisse
bestehen.
Von
der
Planung
profitieren
beide
Seiten,
da
sie
Arbeitsabläufe,
Abwesenheiten
und
Erholung
sinnvoll
ausbalancieren.
bei
Eheschließung,
Geburt
eines
Kindes
oder
Todesfällen
in
der
Familie)
oder
vertraglich
festgelegte
Zusatzurlaubstage
erhalten.
Nicht
genommene
Urlaubstage
sind
bei
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
in
der
Regel
auszuzahlen,
soweit
kein
Anspruch
mehr
besteht
oder
der
Urlaub
nicht
genommen
werden
konnte.