Home

Zusatzurlaubstage

Zusatzurlaubstage sind zusätzliche Urlaubstage, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch erhalten. Sie gehen über den gesetzlich festgelegten Mindesturlaub hinaus und werden in der Regel durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge gewährt.

Der gesetzliche Anspruch in Deutschland beträgt bei einer Fünftagewoche mindestens 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Die konkrete

Gründe für Zusatzurlaub können unterschiedlich sein, zum Beispiel langjährige Betriebszugehörigkeit, besondere persönliche oder familiäre Bedürfnisse, eine

Verwendung und Verfall: Zusatzurlaub wird wie regulärer Urlaub genommen und in der Praxis oft zusammen mit

Zusatzurlaubstage sind damit eine freiwillige Zusatzleistung, die Arbeitsbedingungen verbessern kann, deren konkrete Ausgestaltung jedoch stark von

Zahl
der
Zusatzurlaubstage
variiert
stark
je
Branche,
Unternehmen
oder
Beschäftigungsgrad
und
ist
nicht
gesetzlich
festgelegt.
Die
zusätzlichen
Tage
ergeben
sich
meist
aus
Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen
oder
einzelnen
Arbeitsverträgen.
Behinderung,
Pflege
von
Angehörigen
oder
andere
in
der
Vereinbarung
benannte
Gründe.
Die
genaue
Ausgestaltung,
einschließlich
der
Voraussetzungen,
der
Dauer
der
Zusatzurlaubstage
und
der
Verfahrensregeln,
wird
in
Tarifverträgen
oder
Arbeitsverträgen
festgelegt.
dem
regulären
Urlaub
beantragt
und
genehmigt.
Ob
und
in
welchem
Umfang
Zusatzurlaub
ins
Folgejahr
übernommen
oder
verfallen
darf,
hängt
von
der
jeweiligen
Regelung
ab.
Bei
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
regelt
der
Vertrag,
ob
verbleibender
Zusatzurlaub
abgegolten
wird.
Tarif-,
Betriebs-
oder
Individualabkommen
abhängt.