Zusatzurlaub
Zusatzurlaub bezeichnet zusätzliche Urlaubstage, die über den gesetzlich vorgesehenen Mindesturlaub hinausgewährt werden. In Deutschland legt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) den Mindesturlaub fest: Bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Werktage pro Kalenderjahr (bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage). Zusatzurlaub wird durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt und kann in Form von zusätzlichen Urlaubstagen oder als andere arrangements gewährt werden.
Formen und Beispiele: Zusatzurlaub kann durch langjährige Betriebszugehörigkeit, besondere Belastungen oder unternehmensspezifische Regelungen entstehen. Die häufigsten
Sonderfall Schwerbehinderte: Nach dem Sozialrecht haben schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%
Verwaltung und Abgeltung: Die konkrete Höhe und die Bedingungen hängen vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem
Abgrenzung: Zusatzurlaub unterscheidet sich vom Sonderurlaub, der aus besonderen persönlichen Gründen wie Hochzeit, Geburt oder Umzug