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Zusatzurlaub

Zusatzurlaub bezeichnet zusätzliche Urlaubstage, die über den gesetzlich vorgesehenen Mindesturlaub hinausgewährt werden. In Deutschland legt das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) den Mindesturlaub fest: Bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Werktage pro Kalenderjahr (bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Tage). Zusatzurlaub wird durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt und kann in Form von zusätzlichen Urlaubstagen oder als andere arrangements gewährt werden.

Formen und Beispiele: Zusatzurlaub kann durch langjährige Betriebszugehörigkeit, besondere Belastungen oder unternehmensspezifische Regelungen entstehen. Die häufigsten

Sonderfall Schwerbehinderte: Nach dem Sozialrecht haben schwerbehinderte Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%

Verwaltung und Abgeltung: Die konkrete Höhe und die Bedingungen hängen vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem

Abgrenzung: Zusatzurlaub unterscheidet sich vom Sonderurlaub, der aus besonderen persönlichen Gründen wie Hochzeit, Geburt oder Umzug

Quellen
sind
Tarifverträge
oder
betriebliche
Vereinbarungen,
die
eine
bestimmte
Anzahl
zusätzlicher
Tage
festlegen.
In
vielen
Fällen
dienen
solche
Zuschläge
dem
Ausgleich
von
Arbeitsintensität,
Schichtdienst
oder
Arbeitsbelastung.
Anspruch
auf
fünf
zusätzliche
Urlaubstage
pro
Jahr,
sofern
der
Arbeitgeber
dies
nicht
durch
andere
Regelungen
einschränkt.
individuellen
Arbeitsvertrag
ab.
Zusatzurlaub
ist
in
der
Regel
bezahlt
und
muss
im
Kalenderjahr
genommen
werden,
aber
Übertragungen
oder
Ausschüttungen
bei
Beendigung
des
Arbeitsverhältnisses
richten
sich
nach
den
jeweiligen
Vereinbarungen.
gewährt
wird.
Zusatzurlaub
ist
eine
fortlaufende
Stütze
des
Jahresurlaubs,
während
Sonderurlaub
zeitlich
befristet
und
verfahrensspezifisch
sein
kann.