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Hochzeit

Hochzeit bezeichnet die Zeremonie und die anschließende Feier der Eheschließung zweier Menschen. Der Begriff wird im Deutschen sowohl für die rechtliche Trauung als auch für das Fest verwendet, das dem Bund der Ehe folgt. In deutschsprachigen Ländern verbinden Hochzeiten formelle und festliche Elemente, deren Ablauf regional und religiös variieren kann.

Rechtlich gesehen ist die standesamtliche Trauung in Deutschland, Österreich und der Schweiz der rechtlich bindende Akt.

Zu den gängigen Brauchtümern gehören der Brautkleid und der Bräutigamanzug, ein Empfang mit Gratulationen und Reden,

Die Hochzeit spiegelt auch soziale Entwicklungen: Zunehmend verlaufen Trauungen secularisiert oder rein zivil; gleichgeschlechtliche Paare erhalten

Der Begriff ist kulturell regional verschieden, doch zentrale Elemente wie Bindung, Formalität, Freude und Gemeinschaft bleiben

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Religiöse
oder
weltliche
Zeremonien
können
zusätzlich
stattfinden,
sind
aber
nicht
zwingend
erforderlich.
Typische
Bestandteile
sind
der
formale
Trauungsteil,
der
Austausch
von
Eheringen
und
oft
persönliche
Gelübde
oder
Willensbekundungen,
gefolgt
von
einer
Feier
mit
Gästen,
Speisen,
Trinksitten,
Musik
und
Tanz.
das
Anschneiden
der
Hochzeitstorte,
sowie
der
Eröffnungstanz.
Vor-
und
nachgelagerte
Rituale
können
auftreten,
etwa
der
Polterabend
–
traditionell
am
Vorabend
–
bei
dem
Porzellan
zerbrochen
wird,
um
Glück
zu
bringen,
und
regionale
Bräuche,
die
die
Feier
prägen.
in
vielen
Ländern
volle
rechtliche
Anerkennung.
Feierformen
reichen
von
reinen
Standesamtsfeiern
bis
zu
Destination
Weddings
und
individuellen,
modernen
Zeremonien,
die
persönliche
Werte
und
Vorlieben
widerspiegeln.
typisch
für
Hochzeiten
weltweit.