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verfahrensspezifisch

Verfahrensspezifisch ist ein Fachbegriff der deutschen Sprache, der beschreibt, dass etwas speziell auf ein bestimmtes Verfahren zugeschnitten ist. Es bezieht sich auf Merkmale, Anforderungen, Abläufe oder Rahmenbedingungen, die sich aus den Besonderheiten dieses Verfahrens ergeben, und grenzt sich damit von verfahrensunabhängigen oder allgemein gültigen Regelwerken ab.

Der Begriff setzt sich aus Verfahren, dem Synonym für Vorgehen oder Rechtsprozess, und spezifisch, also kennzeichnend

Anwendungsbereiche reichen von Recht, Verwaltung und Compliance bis zu Technik, Produktion und Prozessmanagement. In der Rechtswissenschaft

Die Kennzeichnung verfahrensspezifisch erleichtert Dokumentation, Schulung und Rechtskonformität, weil Allgemeinregelungen nicht automatisch auf jedes Verfahren übertragbar

Verwandte Begriffe sind verfahrensunabhängig, prozessspezifisch oder verfahrensbezogen. Siehe auch Verfahrensrecht, Prozessmanagement, Qualitätsmanagement.

für
eine
bestimmte
Ausprägung,
zusammen.
In
vielen
Fachrichtungen
dient
er
dazu,
pragmatische
oder
regulatorische
Vorgaben
zu
qualifizieren.
und
im
Verwaltungswesen
bezeichnet
verfahrensspezifisch
regelungsbedarf,
Fristen,
Formulare
oder
Abläufe,
die
ausschließlich
im
Rahmen
eines
bestimmten
Verfahrens
gelten.
In
der
Technik
oder
im
Qualitätsmanagement
bedeutet
der
Begriff
oft,
dass
Prüfpläne,
Dokumentationen,
Schnittstellen
oder
Sicherheitsanforderungen
speziell
auf
das
jeweilige
Herstellungsverfahren
zugeschnitten
sind.
sind.