Abgeltung
Abgeltung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der die Erfüllung einer Forderung durch Zahlung eines Geldbetrages umfasst. Im Gegensatz zur Naturalleistung, bei der der Schuldner die ursprüngliche Leistung in Natur erbringt, wird die Forderung durch eine Geldzahlung abgegolten. Damit gilt der Anspruch als endgültig erfüllt und erlischt in der Regel mit der Zahlung. Abgeltung kann vertraglich vorgesehen sein oder sich aus einem außergerichtlichen Vergleich bzw. einer Schadensersatzregelung ergeben.
In der Praxis dient Abgeltung der Abgeltung von Ansprüchen durch eine finanzielle Abrechnung. Typische Anwendungsbereiche sind
Im Steuerrecht wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer verwendet. Die Abgeltungsteuer ist
Zusammengefasst bezeichnet Abgeltung die auf Geldzahlung beruhende Erledigung eines Anspruchs und spielt in Deutschland vor allem