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Abgeltung

Abgeltung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht, der die Erfüllung einer Forderung durch Zahlung eines Geldbetrages umfasst. Im Gegensatz zur Naturalleistung, bei der der Schuldner die ursprüngliche Leistung in Natur erbringt, wird die Forderung durch eine Geldzahlung abgegolten. Damit gilt der Anspruch als endgültig erfüllt und erlischt in der Regel mit der Zahlung. Abgeltung kann vertraglich vorgesehen sein oder sich aus einem außergerichtlichen Vergleich bzw. einer Schadensersatzregelung ergeben.

In der Praxis dient Abgeltung der Abgeltung von Ansprüchen durch eine finanzielle Abrechnung. Typische Anwendungsbereiche sind

Im Steuerrecht wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer verwendet. Die Abgeltungsteuer ist

Zusammengefasst bezeichnet Abgeltung die auf Geldzahlung beruhende Erledigung eines Anspruchs und spielt in Deutschland vor allem

das
Zivilrecht,
Vertragsrecht
und
Schadensersatzfälle,
in
denen
eine
Partei
statt
der
konkreten
Leistung
eine
Zahlung
als
Ausgleich
anerkennt.
Abgeltung
ist
damit
oft
eine
lex
specialis
gegenüber
der
Erfüllung
in
Natur,
weil
sie
das
Rechtsverhältnis
durch
Geldzahlung
final
beendet.
eine
endgültige
Quellensteuer
auf
Kapitalerträge
(z.
B.
Zinsen,
Dividenden,
Gewinne
aus
Kapitalanlagen).
Sie
wird
in
der
Praxis
in
der
Regel
als
Pauschalbesteuerung
erhoben,
wobei
Steuersatz,
Freibeträge
und
gegebenenfalls
Kirchensteuer
oder
Solidaritätszuschlag
zum
Tragen
kommen.
Die
Abgeltungsteuer
soll
Kapitalerträge
unabhängig
vom
persönlichen
Einkommen
versteuern;
Verluste,
Freibeträge
und
geltende
Ausnahmen
mindern
die
effektive
Steuerbelastung.
eine
zentrale
Rolle
bei
der
abschließenden
Besteuerung
von
Kapitalerträgen.