Quellensteuer
Quellensteuer, auch als Steuer an der Quelle bezeichnet, ist eine Steuer, die direkt beim Zahlungszeitpunkt vom Zahler einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt wird. Im Gegensatz zur regulären Einkommensbesteuerung, die in der Regel durch eine jährliche Steuererklärung festgelegt wird, erfolgt bei der Quellensteuer eine Vorababführung auf bestimmte Einkunftsarten.
Anwendungsbereiche und Zweck: Quellensteuer wird häufig auf Einkommen erhoben, das regelmäßig anfällt, wie Arbeitslohn, Zinsen, Dividenden
Verwaltung und Rechte des Steuerpflichtigen: Der Zahlungspflichtige (Arbeitgeber, Kreditinstitut oder der zahlende Dritte) ist verpflichtet, die
Beispiele: In der Schweiz wird die Quellensteuer bei bestimmten ausländischen Arbeitseinkommen erhoben, wobei der Satz kantonal