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Quellensteuer

Quellensteuer, auch als Steuer an der Quelle bezeichnet, ist eine Steuer, die direkt beim Zahlungszeitpunkt vom Zahler einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt wird. Im Gegensatz zur regulären Einkommensbesteuerung, die in der Regel durch eine jährliche Steuererklärung festgelegt wird, erfolgt bei der Quellensteuer eine Vorababführung auf bestimmte Einkunftsarten.

Anwendungsbereiche und Zweck: Quellensteuer wird häufig auf Einkommen erhoben, das regelmäßig anfällt, wie Arbeitslohn, Zinsen, Dividenden

Verwaltung und Rechte des Steuerpflichtigen: Der Zahlungspflichtige (Arbeitgeber, Kreditinstitut oder der zahlende Dritte) ist verpflichtet, die

Beispiele: In der Schweiz wird die Quellensteuer bei bestimmten ausländischen Arbeitseinkommen erhoben, wobei der Satz kantonal

oder
Tantiemen.
Sie
kommt
zudem
zum
Einsatz,
wenn
der
Steuerpflichtige
kein
Wohnsitzland
hat
oder
dort
nicht
voll
steuerpflichtig
ist,
etwa
bei
grenzüberschreitenden
Zahlungen
an
Nichtansässige.
Die
konkrete
Rechtslage,
der
anwendbare
Steuersatz
und
der
Umfang
der
Steuerpflicht
variieren
je
nach
Rechtsordnung.
Die
Quellensteuer
kann
als
endgültige
Steuer
gelten
oder
als
Vorauszahlung
auf
die
spätere,
reguläre
Einkommensteuer
angerechnet
werden;
in
vielen
Fällen
besteht
die
Möglichkeit
von
Erstattungen
oder
Nachrechnungen
im
Rahmen
einer
Steuererklärung
oder
durch
Doppelbesteuerungsabkommen.
Steuer
einzubehalten,
zu
melden
und
abzuführen.
Steuerpflichtige
können
unter
bestimmten
Voraussetzungen
Reduktionen,
Befreiungen
oder
Rückerstattungen
beantragen,
insbesondere
wenn
das
tatsächlich
zu
versteuernde
Einkommen
geringer
ist
oder
wenn
treaty-basierte
Erleichterungen
greifen.
und
persönlich
variieren
kann.
Ähnliche
Systeme
existieren
in
vielen
Ländern
für
Nichtansässige
oder
für
spezifische
Einkunftsarten.
Die
Praxis
dient
der
Sicherung
der
Einnahmen
und
der
Vereinfachung
der
Steuererhebung,
kann
jedoch
je
nach
Rechtsordnung
unterschiedliche
Auswirkungen
auf
die
tatsächliche
Steuerbelastung
haben.