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Einkunftsarten

Einkunftsarten sind im deutschen Steuerrecht die unterschiedlichen Formen, aus denen sich das Einkommen einer Person für die Einkommensteuer zusammensetzt. Sie dienen der systematischen Zuordnung von Einnahmen und den darauf anwendbaren steuerlichen Regeln. Die klassischen Einkunftsarten ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG).

Die sechs zentralen Einkunftsarten sind:

- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb

- Einkünfte aus selbständiger Arbeit

- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

- Einkünfte aus Kapitalvermögen

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Darüber hinaus wird häufig von Einkünften aus Sonstigen Einkünften gesprochen, die in § 22 EStG geregelt sind

Jede Einkunftsart hat eigene Regelungen zur Ermittlung des erzielten Einkommens, zu abzugsfähigen Aufwendungen, zu Verlusten und

und
weitere
Einnahmen
umfassen,
die
nicht
in
die
sechs
Hauptkategorien
fallen.
zur
besonderen
steuerlichen
Behandlung.
Der
Jahresbetrag
der
Einkünfte
ergibt
sich
aus
der
Summe
der
positiven
Einkünfte
jeder
Einkunftsart
abzüglich
entsprechender
Verluste
und
Freibeträge.
Aus
dem
Gesamtbetrag
der
Einkünfte
wird
das
zu
versteuernde
Einkommen
berechnet,
das
Grundlage
für
die
Einkommensteuer
ist.
Verluste
können
innerhalb
bestimmter
Grenzen
mit
anderen
Einkünften
verrechnet
oder
in
Folgejahre
vor-
oder
rückgetragen
werden,
abhängig
von
den
jeweiligen
Vorschriften.
Die
Einordnung
in
eine
Einkunftsart
beeinflusst
damit
maßgeblich
Steuerhöhe,
Abzugsfähigkeit
von
Ausgaben
sowie
ggf.
spezielle
Steuerregelungen
(z.
B.
Abgeltungsteuer
bei
Kapitalerträgen
oder
Betriebsausgaben
bei
Gewerbebetrieb).