Einkunftsarten
Einkunftsarten sind im deutschen Steuerrecht die unterschiedlichen Formen, aus denen sich das Einkommen einer Person für die Einkommensteuer zusammensetzt. Sie dienen der systematischen Zuordnung von Einnahmen und den darauf anwendbaren steuerlichen Regeln. Die klassischen Einkunftsarten ergeben sich aus dem Einkommensteuergesetz (EStG).
Die sechs zentralen Einkunftsarten sind:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Darüber hinaus wird häufig von Einkünften aus Sonstigen Einkünften gesprochen, die in § 22 EStG geregelt sind
Jede Einkunftsart hat eigene Regelungen zur Ermittlung des erzielten Einkommens, zu abzugsfähigen Aufwendungen, zu Verlusten und