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Erholungsurlaub

Erholungsurlaub bezeichnet den jährlich zustehenden bezahlten Urlaub von Arbeitnehmern, der der Erholung von Körper und Geist dient. Er soll dazu beitragen, die Gesundheit zu erhalten und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern.

In Deutschland ist der Anspruch gesetzlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Arbeitstage

Der Anspruch entsteht mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses; je nach Praxis wird der Urlaub anteilig nach

Bei Erkrankung während des Urlaubs gilt Folgendes: Wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs arbeitsunfähig wird und

Die Planung des Urlaubs erfolgt in der Regel durch Absprache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei Teilzeit

bei
einer
Sechs-Tage-Woche
bzw.
20
Arbeitstage
bei
einer
Fünf-Tage-Woche.
Tarifverträge
oder
Betriebsvereinbarungen
können
darüber
hinausgehende
Ansprüche
vorsehen.
Erholungsurlaub
wird
in
der
Regel
als
Lohnfortzahlung
gewährt
(Urlaubsentgelt).
dem
Eintrittsmonat
berechnet.
Der
Urlaub
ist
grundsätzlich
im
Kalenderjahr
zu
nehmen.
In
bestimmten
Fällen
kann
er
in
das
Folgejahr
übertragen
werden
und
dort
zeitnah
genommen
werden;
andernfalls
verfällt
er,
sofern
keine
gesetzlichen
oder
vertraglichen
Regelungen
eine
Fortführung
zulassen.
eine
ärztliche
Bescheinigung
vorlegt,
zählen
diese
Tage
nicht
als
Urlaub;
sie
gelten
als
Krankheitszeiten,
und
dem
Urlaub
wird
entsprechend
Zeit
im
Folgezeitraum
ersetzt.
oder
befristeten
Arbeitsverhältnissen
richtet
sich
der
Anspruch
nach
der
regelmäßigen
Arbeitszeit.
Erholungsurlaub
ist
eine
zentrale
Komponente
des
Arbeitsrechts
und
dient
dem
Schutz
von
Gesundheit
und
Leistungsfähigkeit
im
Arbeitsleben.