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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung eines Arbeitgebers über einen Arbeitnehmer. Es beschreibt die ausgeübten Tätigkeiten, Leistungen und das Verhalten im Arbeitsverhältnis und dient zukünftigen Arbeitgebern als Referenz. In Deutschland besteht der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, der auf Verlangen ausgestellt wird, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ähnliche Regelungen gelten in Österreich und der Schweiz.

Es gibt zwei Hauptformen: Das einfache Zeugnis enthält nur Angaben zur Beschäftigungsdauer und zur ausgeübten Position;

Inhaltlich umfasst ein Zeugnis in der Regel Personalien (Name, Geburtsdatum), Beschäftigungszeitraum, Position und zentrale Aufgaben, Leistungs-

Praxislich sollte der Arbeitnehmer frühzeitig ein qualifiziertes Zeugnis verlangen und dessen Inhalt ggf. auf die angestrebte

das
qualifizierte
Zeugnis
ergänzt
diese
Informationen
um
eine
Beurteilung
von
Leistung
und
Verhalten.
In
der
Praxis
wird
das
qualifizierte
Zeugnis
häufiger
angefordert,
da
es
ein
umfassenderes
Bild
der
Arbeitsleistung
liefert.
und
Verhaltensbeurteilung
sowie
eine
abschließende
Bewertung.
Gegebenenfalls
enthält
es
Hinweise
auf
Fortbildungen,
Gründe
der
Beendigung
und
eine
Empfehlung
oder
Weiterbildungsoptionen.
Die
Formulierungen
folgen
einer
fest
etablierten
Zeugnissprache;
manche
Aussagen
können
verschieden
interpretiert
werden.
Der
Grundsatz
„Wahrheit
und
Wohlwollen“
soll
eine
faire,
nachvollziehbare
Darstellung
sicherstellen,
wobei
der
Inhalt
der
Beurteilung
den
beruflichen
Aufstieg
des
Arbeitnehmers
unterstützen
soll.
Position
abstimmen.
Bei
Unklarheiten
oder
Mängeln
besteht
die
Möglichkeit
der
Berichtigung
oder
gegebenenfalls
rechtlicher
Klärung.
Ein
gut
formuliertes
Zeugnis
kann
die
berufliche
Zukunft
maßgeblich
beeinflussen.