Beschäftigungszeitraum
Beschäftigungszeitraum bezeichnet im Arbeits- und Personalwesen die zeitliche Ausdehnung eines Arbeitsverhältnisses. Er beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn und endet mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf eines befristeten Vertrags. In der Praxis dient der Beschäftigungszeitraum als zentrale Größe zur Dokumentation der Dienstzeit und zur Ermittlung von Ansprüchen und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis.
Anwendungsbereiche: Der Beschäftigungszeitraum bildet die Grundlage für die Berechnung der Dienstzeit, die Bestimmung von Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen
Besonderheiten: Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen läuft der Beschäftigungszeitraum fort, bis das Verhältnis endet. Bei befristeten Verträgen bestimmt