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Leiharbeitsverhältnisse

Leiharbeitsverhältnisse bezeichnet die Arbeitsverhältnisse, bei denen eine Leiharbeitsfirma (Verleiher) Arbeitskräfte an andere Unternehmen (Entleiher) überlässt. Der Arbeitnehmer bleibt beim Verleiher angestellt, wird aber temporär im Kundenbetrieb eingesetzt. Die Tätigkeit folgt dem Leiharbeitsvertrag, der das Verhältnis zwischen Verleiher und Entleiher regelt, während ein Einsatzvertrag den konkreten Einsatz beim Kunden festlegt.

Rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das Gesetz regelt Erlaubnis-, Gleichbehandlungs- und Einsatzbedingungen: Der Verleiher muss

Gleichbehandlungspflicht: Nach einer bestimmten Einsatzdauer im selben Kundeneinsatz muss der Leiharbeiter dieselben Entgelt- und Arbeitsbedingungen erhalten

Ziel des Rechts ist Transparenz und Schutz des Arbeitnehmers vor Ausbeutung, während Unternehmen Flexibilität in der

eine
Erlaubnis
der
Aufsichtsbehörde
besitzen;
Arbeitsort,
Einsatzdauer
und
Bedingungen
richten
sich
nach
dem
mit
dem
Entleiher
geschlossenen
Vertrag.
In
der
Praxis
arbeiten
Leiharbeitnehmer
oft
nach
Tarifverträgen
der
Zeitarbeitsbranche,
die
Mindestentgelt
und
Arbeitsbedingungen
festlegen.
wie
Stammkräfte
im
vergleichbaren
Arbeitsverhältnis,
soweit
der
Tarifvertrag
dies
vorsieht
(Entgeltgleichheit).
Zudem
gelten
Mindestlöhne,
Arbeitszeitregelungen
und
Urlaubsansprüche.
Die
Höchstdauer
eines
Einsatzes
beim
gleichen
Entleiher
wird
begrenzt;
längere
Einsätze
erfordern
besondere
Ausnahmeregelungen.
Personalplanung
erhalten.
Leiharbeitsverhältnisse
ermöglichen
kurzfristige
Personalbereitstellung,
Annäherung
an
Fachkräftemangel
und
projektbezogene
Einsatzmöglichkeiten.
Kritikpunkte
betreffen
potenzielle
Lohnungleichheit,
Instabilität
und
Wettbewerb
zwischen
Leih-
und
Stammbelegschaft.