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Ausnahmeregelungen

Ausnahmeregelungen sind Bestimmungen, die von allgemeinen Normen abweichen, um besonderen Umständen gerecht zu werden. Sie ermöglichen eine flexible Rechtsanwendung, ohne dass das gesamte Regelwerk geändert werden muss.

Sie können in Form gesetzlicher Ausnahmen, behördlicher Ermessensentscheidungen oder gerichtlicher Ausnahmefälle erfolgen. Ausnahmen können zeitlich befristet,

Typische Anwendungsbereiche finden sich in Steuern (etwa Freibeträge oder Steuerbefreiungen), im Sozialrecht (Härtefallregelungen), im Umwelt- und

Verfahren: Für eine Ausnahmeregelung ist häufig ein Antrag oder eine behördliche Prüfung nötig. Es werden Kriterien

Kritik und Balance: Ausnahmen können Transparenz und Gleichbehandlung gefährden oder Missbrauch erleichtern. Effektive Kriterien, zeitliche Begrenzung

individuell
oder
kollektiv
gelten
und
unter
Auflagen
stehen.
Typischerweise
dienen
sie
dem
Zweck,
Ungerechtigkeiten
zu
vermeiden,
praktische
Durchführbarkeit
zu
sichern
oder
wichtige
öffentliche
Interessen
zu
schützen.
Baurecht
(Ausnahmen
von
bestimmten
Vorgaben),
im
Zoll-
und
Handelsrecht
(vorübergehende
Erleichterungen)
sowie
in
Gesundheits-
oder
Bildungsfragen
(medizinische
oder
pädagogische
Sonderregelungen).
Die
konkrete
Ausgestaltung
hängt
von
der
jeweiligen
Rechtsordnung
ab
und
erfolgt
meist
durch
Gesetz,
Verordnung
oder
Verwaltungsakt.
festgelegt,
Laufzeit
und
eventuelle
Auflagen
bestimmt.
Entscheidungen
müssen
begründet
sein
und
können
in
der
Regel
mit
Rechtsmitteln
angefochten
werden.
und
regelmäßige
Kontrolle
sind
wesentliche
Merkmale
guter
Praxis,
um
Rechtsstaatlichkeit
zu
wahren.