Urlaubsansprüche
Urlaubsansprüche bezeichnet das gesetzliche und vertragliche Recht eines Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub im Rahmen eines Kalenderjahres. In Deutschland ist der rechtliche Kern im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Ergänzend können Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge darüber hinausgehende Ansprüche vorsehen.
Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt vier Wochen pro Jahr. Bei einer regelmäßigen Sechs-Tage-Woche entspricht dies 24 Werktagen;
Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr ist nur
Besondere Regelungen gelten für Teilzeitarbeit, befristete Verträge, Schwerbehinderte und Schwangere sowie in Tarifverträgen. Dort können längere
Aus der Praxis: Arbeitgeber sind verpflichtet, den Urlaub zu gewähren und zu planen; Arbeitnehmer sollten Urlaubsanträge