Höchstdauer
Höchstdauer bezeichnet in rechtlichen, administrativen und vertraglichen Kontexten die maximal zulässige Dauer, für die ein Anspruch, eine Leistung, eine Genehmigung oder ein Verfahren bestehen darf. Sie wird in der Regel durch Gesetz, Verordnung oder durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt und dient der Rechtsklarheit, Planbarkeit und dem Ausgleich zwischen Bedürfnissen von Nutzenden und dem Gemeinwohl.
Die Bedeutung der Höchstdauer variiert je nach Bereich. In Arbeitsverträgen kann sie die maximale Laufzeit eines
Im praktischen Vollzug bedeutet die Überschreitung einer Höchstdauer typischerweise den Wegfall des Anspruchs oder eine Notwendigkeit
Abgrenzungen zu verwandten Begriffen sind wichtig: Die Höchstdauer beschreibt die maximale zulässige Zeitspanne, während Laufzeit die