Aufenthaltsgenehmigungen
Aufenthaltsgenehmigungen sind offizielle Genehmigungen, die Nicht-EU-Bürgern das längere Verweilen in Deutschland ermöglichen. Sie werden von der örtlichen Ausländerbehörde im Auftrag der Bundesregierung ausgestellt und erfolgen in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Vor Ausstellung kann ein Visum erforderlich sein; der eigentliche Aufenthaltstitel wird nach Einreise in Deutschland erteilt und dem Inhaber ausgehändigt.
Zu den wichtigsten Typen gehören die Aufenthaltserlaubnis (befristet, für Zwecke wie Arbeit, Studium oder Familiennachzug), die
Der konkrete Umfang der Rechte hängt vom Titel ab. Eine Aufenthaltserlaubnis erlaubt in der Regel eine bestimmte
Der Antrag wird in der Regel bei der Ausländerbehörde gestellt. Erfordert werden Pass, aktueller Aufenthaltstitel oder
Familiennachzug ist in vielen Fällen möglich, sofern Einkommen, Wohnraum und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Besondere Statusgruppen