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Aufenthaltsgenehmigungen

Aufenthaltsgenehmigungen sind offizielle Genehmigungen, die Nicht-EU-Bürgern das längere Verweilen in Deutschland ermöglichen. Sie werden von der örtlichen Ausländerbehörde im Auftrag der Bundesregierung ausgestellt und erfolgen in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Vor Ausstellung kann ein Visum erforderlich sein; der eigentliche Aufenthaltstitel wird nach Einreise in Deutschland erteilt und dem Inhaber ausgehändigt.

Zu den wichtigsten Typen gehören die Aufenthaltserlaubnis (befristet, für Zwecke wie Arbeit, Studium oder Familiennachzug), die

Der konkrete Umfang der Rechte hängt vom Titel ab. Eine Aufenthaltserlaubnis erlaubt in der Regel eine bestimmte

Der Antrag wird in der Regel bei der Ausländerbehörde gestellt. Erfordert werden Pass, aktueller Aufenthaltstitel oder

Familiennachzug ist in vielen Fällen möglich, sofern Einkommen, Wohnraum und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Besondere Statusgruppen

Niederlassungserlaubnis
(unbefristet,
dauerhafter
Aufenthalt),
die
Blaue
Karte
EU
(hochqualifizierte
Arbeitskräfte)
sowie
der
Daueraufenthalt-EU
(EU-weite
Langzeitaufenthalt
mit
weitergehenden
Freizügigkeitsrechten).
Die
Wahl
des
Titels
bestimmt
Dauer,
Arbeitsmöglichkeiten
und
Weg
zur
Niederlassung.
Tätigkeit
oder
bestimmte
Tätigkeiten
mit
Arbeitsgenehmigung.
Die
Niederlassungserlaubnis
und
der
Daueraufenthalt-EU
eröffnen
weitgehend
unbeschränkten
Aufenthalt
und
Zugang
zu
Arbeits-
und
Sozialleistungen.
Der
Weg
zur
Niederlassung
erfolgt
oft
nach
mehrjährigem
rechtmäßigem
Aufenthalt,
Erfüllung
von
Lebensunterhalt,
Sprach-
und
Integrationsanforderungen
sowie
strafrechtlich
unbedenklichem
Verhalten.
Visum,
biometrische
Fotos,
Nachweise
zum
Lebensunterhalt,
Krankenversicherung,
Wohnraum,
ggf.
Arbeitsvertrag
oder
Studiennachweis,
und
ggf.
Integrationsnachweise.
Je
nach
Typ
fallen
zusätzliche
Unterlagen
an.
Die
Bearbeitungsdauer
variiert
stark
und
kann
mehrere
Wochen
bis
Monate
betragen;
eine
rechtzeitige
Antragstellung
ist
ratsam.
wie
Duldung
oder
Asyl
unterscheiden
sich
vom
regulären
Aufenthaltstitel
und
haben
oft
eingeschränkte
Rechte.
EU-
und
nationale
Regelungen
können
je
nach
Bundesland
variieren;
aktuelle
Bestimmungen
entnehmen
Sie
bitte
der
örtlichen
Ausländerbehörde
oder
dem
BAMF.