Arbeitsort
Der Arbeitsort ist in der Arbeitswelt der geografische Ort, an dem eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter ihre/seine Arbeit tatsächlich ausführt oder zu dem der Arbeitgeber die Verrichtung der Tätigkeit zuweist. Er wird üblicherweise im Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt und kann ein fester Standort oder eine Zuordnung zu mehreren Standorten sein.
Zu den gängigen Varianten gehören der feste Arbeitsort am Unternehmenssitz, Standorte in Filialen oder Niederlassungen sowie
Der Arbeitsort hat wirtschaftliche und rechtliche Relevanz. Er beeinflusst steuerliche Aspekte, Sozialversicherung und Reisekostenabrechnungen. Bei Auslandstätigkeiten
Im Arbeitsrecht wird der Begriff oft im Gegensatz zu Arbeitsplatz oder Arbeitsstelle verwendet; während der Arbeitsort
Zusammenfassend beschreibt der Arbeitsort den zugewiesenen Ort der Tätigkeit, der in Verträgen, Tarifwerken und Betriebsvereinbarungen festgelegt