Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt in Deutschland die Arbeitnehmerüberlassung, also die Beschäftigung von Arbeitskräften durch Verleiher (Leiharbeitsfirmen) zur Entleiherfirma (Nutzerbetrieb). Es schafft den rechtlichen Rahmen für das Verhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher und verfolgt insbesondere den Zweck, den Schutz der Leiharbeitnehmer und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Voraussetzungen und Geltung: Verleiher benötigen eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, um Arbeitnehmerüberlassung durchführen zu dürfen.
Gleichbehandlung und Vergütung: Leiharbeitnehmer müssen im Entleiherbetrieb grundsätzlich nach Ablauf eines festgelegten Qualifikationszeitraums die gleichen Arbeitsbedingungen
Dauer der Überlassung: Die Überlassung in einem Entleiherbetrieb ist in der Regel zeitlich begrenzt (Höchstdauer). Längere
Durchsetzung und Pflichten: Bei Verstößen gegen das AÜG können Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder weitere Rechtsfolgen folgen. Bund,