Home

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung, oft auch Leiharbeit genannt, bezeichnet die zeitliche Überlassung von Arbeitskräften durch einen Verleiher an einen Entleiher. Der Arbeitnehmer bleibt beim Verleiher beschäftigt und erhält dort seinen Arbeitslohn; der Entleiher bestimmt die konkrete Arbeitsleistung und den Einsatzort. Ziel der Regelung ist es, kurzfristige Personalbedarfe zu decken und zugleich soziale Standards für Leiharbeitnehmer zu sichern.

Rechtsgrundlage und Beteiligte

Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es definiert die Rollen von Verleiher (das Leiharbeitsunternehmen), Entleiher

Gleichbehandlung und Vergütung

Ein Kernpunkt des AÜG ist die Entgeltgleichheit: Nach einer bestimmten Einsatzdauer muss der Leiharbeitnehmer vom Verleiher

Dauer der Überlassung

Das Gesetz sieht zeitliche Begrenzungen für die Überlassung an denselben Entleiher vor. In der Regel ist eine

Ziel und Regulierung

Arbeitnehmerüberlassung dient der flexiblen Personalplanung von Unternehmen, während gleichzeitig gesetzliche Schutzmechanismen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und

(das
Kundenunternehmen)
und
Arbeitnehmer,
regelt
die
Erlaubnis
zur
Arbeitnehmerüberlassung
durch
die
Bundesagentur
für
Arbeit
und
legt
Pflichten
beider
Seiten
fest.
Der
Verleiher
muss
eine
gültige
Erlaubnis
zur
Arbeitnehmerüberlassung
besitzen;
der
Entleiher
ist
verpflichtet,
die
Arbeitsbedingungen
der
Leiharbeitnehmer
so
zu
gestalten,
dass
sie
mit
den
Bedingungen
vergleichbarer
Stammmitarbeiter
im
Entleihbetrieb
vergleichbar
sind.
dieselbe
Bezahlung
und
ähnliche
Arbeitsbedingungen
erhalten
wie
ein
entsprechender
Arbeitnehmer
im
Entleihbetrieb.
Diese
Gleichbehandlung
gilt
in
der
Regel
nach
neun
Monaten
Einsatzdauer,
kann
aber
durch
Tarifverträge
oder
Betriebsvereinbarungen
angepasst
sein.
Tarifverträge
können
darüber
hinaus
weitere
Detailregelungen
zu
Löhnen,
Arbeitszeiten
und
Zuschlägen
enthalten.
längere,
fortlaufende
Überlassung
möglich,
doch
bestehen
Obergrenzen,
die
durch
gesetzliche
Vorgaben
oder
tarifliche
Vereinbarungen
festgelegt
sind.
Ziel
ist
es,
Missbrauch
zu
verhindern
und
Leiharbeitnehmer
vor
übermäßiger
Überlassung
zu
schützen.
angemessener
Vergütung
bestehen.
Die
Regelungen
werden
regelmäßig
angepasst,
um
Transparenz,
Rechtsklarheit
und
fairen
Arbeitsschutz
zu
fördern.