Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung, oft auch Leiharbeit genannt, bezeichnet die zeitliche Überlassung von Arbeitskräften durch einen Verleiher an einen Entleiher. Der Arbeitnehmer bleibt beim Verleiher beschäftigt und erhält dort seinen Arbeitslohn; der Entleiher bestimmt die konkrete Arbeitsleistung und den Einsatzort. Ziel der Regelung ist es, kurzfristige Personalbedarfe zu decken und zugleich soziale Standards für Leiharbeitnehmer zu sichern.
Rechtsgrundlage und Beteiligte
Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es definiert die Rollen von Verleiher (das Leiharbeitsunternehmen), Entleiher
Gleichbehandlung und Vergütung
Ein Kernpunkt des AÜG ist die Entgeltgleichheit: Nach einer bestimmten Einsatzdauer muss der Leiharbeitnehmer vom Verleiher
Das Gesetz sieht zeitliche Begrenzungen für die Überlassung an denselben Entleiher vor. In der Regel ist eine
Arbeitnehmerüberlassung dient der flexiblen Personalplanung von Unternehmen, während gleichzeitig gesetzliche Schutzmechanismen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und